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Vorlage - 0/51/222/2018  

 
 
Betreff: Zuschussantrag der Ev. Kirchengemeinde Schwanenberg zur notwendigen Einrichtung einer weiteren zusätzlichen 4. Gruppe
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
05.12.2018 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 15.09.2018 beantragt die Evangelische Kirchengemeinde in Schwanenberg die Erweiterung ihrer Tagesstätte um eine Gruppe für Ü3 Kinder mit einer Aufnahmekapazität von 25 Kindern.

 

Die Kirchengemeinde begründet ihren Antrag mit dem hohen Bedarf an Betreuungsplätzen in ihrem Einzugsgebiet und verbindet mit der Erweiterung die Erwartung, dass die schon über Jahre andauernde Überbelegung abgebaut werden kann.

 

Durch diese geplante und beantragte Erweiterung würde die Evangelische Kindertagesstätte von drei auf vier Gruppen vergrößert werden und somit das Betreuungsangebot deutlich steigern.

 

Auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales ist festzustellen, dass die Notwendigkeit der Erweiterung auf eine 4. Gruppe für Ü-3-Kinder in der Einrichtung gegeben ist. In dem Stadtteil Schwanenberg zeigt sich schon über Jahre ein andauernd hoher Betreuungsbedarf. Hierauf hat der freie Träger, auch auf Bitten der Stadt Erkelenz, mit einer nun schon über Jahre andauernder Überbelegung reagiert. Das kann aber nach Einschätzung des Amtes für Kinder, Jugend, Familie und Soziales sowie des freien Trägers kein Dauerzustand sein. Zumal nach der noch darzulegenden Jugendhilfeplanung mit einem zunehmenden Bedarf in dem Bereich der Kindertagesstätte Schwanenberg zu rechnen ist.

 

Aus der nachfolgenden Tabelle ist zu entnehmen, mit welcher Intensität die Kindertagesstätte der e.v. Kirche Schwanenberg seit dem Kindergartenjahr 2013/2014 durchschnittlich betrieben worden ist.

 

 

 

 

Ü-3-Plätze seit dem Kindergartenjahr 2013/2014

regulär

Bei 10 % Überbelegung

tatsächlich

42

48

66

U-3-Plätze ab dem Kindergartenjahr 2013/2014

18

18

18

Gesamt

60

66

84

 

Wie die Tabelle ausweist, werden in der Kindertagesstätte Schwanenberg schon im fünften Jahr tatsächlich 24 Kinder mehr in der dreigruppigen Einrichtung betreut als die reguläre Belegung von 60 Plätzen es eigentlich vorsieht. Dies ist aus quantitativen wie aber auch aus qualitativen Gründen nicht weiter zu befürworten.

 

Aus der nun folgenden Tabelle können Sie entnehmen, wie sich das Platzangebot nach einer Erweiterung darstellen würde. Hierdurch würde die Kapazität auf 85 Plätze, aufgegliedert in 67 Ü-3-Plätze und 18-U-3-Plätze, erweitert werden. Bei einer möglichen und rechtlich zulässigen Überbelegung von 10 % würde die Kapazität nochmals auf dann 93 zu betreuende Kinder steigen.

 

 

Ü-3-Plätze nach Erweiterung

regulär

Bei 10 % Überbelegung

67

75

U-3-Plätze

18

18

Gesamt

85

93

 

Dass der Bedarf nach Betreuungsplätzen nicht nur aktuell, sondern auch zukünftig gegeben sein wird, zeigt die nachfolgende Tabelle:

 

Stand 30.04.2018

3 - 6 Jahre

3 - 6 Jahre

3 - 6 Jahre

3 - 6 Jahre

Schwanenberg/Grambusch/Lentholt

01.08.2019

01.01.2020

01.08.2020

01.01.2021

Plätze

42

42

67

67

Schwanenberg/Grambusch/Lentholt

57

59

62

62

Geneiken

5

8

8

8

Genhof

8

8

11

11

Genfeld

2

2

2

2

Kinder insgesamt

72

77

83

83

 

Hieraus ist zu ersehen, dass der zukünftige Bedarf für die Kindertagesstätte Schwanenberg bis ins Jahr 2021 gegeben ist.

 

Laut Berechnung der Evangelischen Kirchengemeinde belaufen sich die Kosten für die Erweiterung und für die Ausstattung auf ca. 540.000 Euro. Dem gegenüber stehen 440.889,34 Euro an Landesmittel zur Verfügung. Der verbleibende Trägeranteil von 99.110,66 Euro bittet die Evangelische Kirchengemeinde von Seiten der Stadt Erkelenz zu übernehmen.

Der freie Träger verweist darauf, dass seine Rücklagen im Jahre 2013 für den erfolgten U-3-Ausbau verausgabt worden sind und die Kirche als kleine Gemeinde finanziell nicht in der Lage sei, aus anderen eigenen Mitteln der Gemeinde den Trägeranteil zu finanzieren. Fakt ist, dass die Evangelische Kirchengemeinde im Kindergartenjahr 2013/2014 18 U-3-Plätze geschaffen hat.

Die vorgeschlagen Kosten wurden vom Hochbauamt im Hause geprüft und für angemessen angesehen. Die Voraussetzungen zur baurechtlichen Genehmigung sind gegeben.

 

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ist der Bedarf auf eine weitere Gruppe zur Betreuung von Ü-3-Kindern zwingend gegeben und somit zu befürworten. Für die Kindertagesstätte Schwanenberg ist aktuell und mittelfristig mit einem hohen Bedarf an Betreuungsplätzen zu rechnen, dem die vorhandene dreigruppige Einrichtung nicht gerecht werden kann. Des Weiteren könnte die Kindertagesstätte Schwanenberg, sollten freie Kapazitäten sich abzeichnen, was längerfristig eventuell auftreten könnte, sich zurzeit aber nicht zeigt, aufgrund der Randlage zum Stadtkern Erkelenz entlastende Funktion bieten, da Kinder aus der Stadtmitte die Kindertagesstätte in Schwanenberg besuchen könnten und somit eine Alternative zu der traditionell angespannten Versorgungssituation der Kindergartenbetreuung in der Stadtmitte wäre.

 

Die Verwaltung der Stadt Erkelenz schlägt deshalb vor, den beantragten Trägeranteil zu übernehmen.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Vorbehaltlich der Bereitstellung finanzieller Mittel im Haushalt 2019 übernimmt die Stadt Erkelenz den Trägeranteil der Evangelischen Kirchengemeinde Schwanenberg bis zu einer Höhe von 99.110,66 Euro zur Errichtung einer weiteren vierten Gruppe zur Betreuung von Ü-3-Kindern in der e.v. Kindertagesstätte Schwanenberg“.


Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2019 wurden unter der Haushaltsstelle S 06010005 Mittel eingeplant.

Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt einer rechtskräftigen Haushaltssatzung.