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Vorlage - 0/51/219/2018  

 
 
Betreff: Aufstellung des Teilergebnisplanes 2019 und des Teilfinanzplanes 2020-2022 für den Produktbereich 06 "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe"
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
05.12.2018 
11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss
13.12.2018 
28. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
18.12.2018 
25. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Teilergebnisplan 2019 und Teilfinanzplan für die Jahre 2019-2022  

Tatbestand:

Gemäß § 5 Absatz 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Erkelenz hat der Jugendhilfeausschuss den Haushalt für den Bereich der Jugendhilfe vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung durch den Rat zu beraten. Den Ausschussmitgliedern wurde der Teilergebnisplan 2019 - 2022 für den Produktbereich 06 „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ sowie eine Übersicht über die Finanzplanung für den Zeitraum 2019-2022 zur Kenntnisnahme übersandt.

 

Das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales hat die zu erwartenden Erträge und Aufwendungen ermittelt.

 

I. Teilergebnisplan:

Aus dem als Anlage beigefügten Teilergebnisplan und der nachstehenden Zusammenfassung der vier Produktgruppen des Produktbereiches 06 ist zu ersehen, das für den Bereich der öffentlichen Jugendhilfe ordentliche Aufwendungen in Höhe von 25.271.807 EUR und ordentliche Erträge in Höhe 12.840.142 EUR für das Jahr 2019 eingeplant sind.

 

  

Produktgruppe

Erträge 2019

Aufwendungen 2019

Differenz 2019

06 01

Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (freie Träger)

3.904.033

5.728.670

-1.824.637

06 02

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

5.637.132

9.902.790

-4.265.658

06 03

Kinder- u. Jugendarbeit

81.077

989.187

-908.110

06 04

Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

3.217.900

8.651.160

-5.433.260

Summe

Ansätze 2019

12.840.142

25.271.807

-12.431.665

 

Ansätze 2018

12.112.914

23.673.702

-11.560.788

 

 

Hier ist eine Steigerung der Erträge um 727.228,00 € =  6,00 % und eine Steigerung der Aufwendungen um  1.598.105,00 € = 6,8 % zum Vorjahr zu verzeichnen.

 

Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen 2018 zu 2019 in den Produktgruppen können Sie aus der vergleichenden nachfolgend aufgeführten Tabelle entnehmen.

 

Produktgruppe

2018

2019

Erträge

Aufwendun-

gen

Ergebnis

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

06 01 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung

(freie Träger)

3.897.320

5.610.640

-1.713.320

3.904.033

5.728.670

-1.824.637

06 02 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

(eigene Einrichtungen) und Tagespflege

5.227.967

8.574.945

-3.346.978

5.637.132

9.902.790

-4.265.658

06 03 Kinder- u. Jugendarbeit

82.727

979.997

-897.270

81.077

989.187

-908.110

06 04 Hilfen für junge Menschen und ihre Familien

2.904.900

8.508.120

-5.603.220

3.217.900

8.651.160

-5.433.260

Summe

12.112.914

23.673.702

-11.560.788

12.840.142

25.271.807

-12.431.665

 

 

Die Stadt Erkelenz stellt auch in 2019 mit der Bereitstellung erheblicher finanzieller Mittel im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sicher, um sowohl ihre freiwilligen als auch ihre pflichtigen Aufgaben qualitätsorientiert und sachgerecht wahrnehmen zu können.

 

Die Aufwendungen lassen sich zwei großen Bereichen zuordnen. Dies sind zum einen die notwendige Kinderbetreuung und andererseits die erforderlichen Hilfen für junge Menschen und ihre Familien einschließlich der Hilfen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

 

Die Steigerung der Erträge bei der Kinderbetreuung sind Auswirkungen der KiBiz-Reform, mit einer 3% Erhöhung der Kindpauschalen bis zur endgültigen Kibiz-Neuregulierung. Weiterhin sind die Mittel im Rahmen von Plus Kita, Sprachförderung und Verfügungspauschalen vom Land zu erwarten.

 

Grundsätzlich sind die Haushaltskalkulationen im Bereich der Kindertagesstätten weiterhin schwierig, da diese unmittelbar von der Inanspruchnahme der Kindergartenplätze durch die Eltern sowie von den variierenden Buchungszeiten abhängig sind.

 

Dies entbindet das Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales aber nicht davon, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen zu schaffen. Deshalb wurde bei den Aufwendungen, wie auch schon in den Jahren zu vor, mit einem weiteren Ausbau von U2/U3-Plätzen kalkuliert. Vornehmlich im U2-Bereich zeigt sich eine stetig wachsende Bedarfslage.

Die z.Z. hohe Versorgungsquote bei U 3-Kinder in der Stadt Erkelenz von ca. 65% ist augenscheinlich nicht in der Lage, den aktuellen Bedarf zu decken.

Von Seiten des Amtes 50.51 wird zukünftig mit einer zu schaffenden Bedarfsdeckung im U2/U3-Bereich von 80% gerechnet.

Dies bedeutet, dass die Anstrengungen zur Erweiterung des Betreuungsangebots weiter fortgeführt werden müssen und das Tempo des U2/U3-Ausbau nicht verlangsamt werden darf.

Der Ausbau der Kindertagesstätte Schulring mit 3 zusätzlichen U2/U3-Gruppen sowie die Erweiterung der Kindertagesstätte Venrath mit 6 U3-Plätzen und eine weitere altersgemischte Gruppe in Gerderath ist nicht in der Lage den Gesamtbedarf zu decken.

Aus diesem Grund ist der Umbau des Harf Haus an der Südpromenade mit 2 Gruppen zum 1.8.2019 fest eingeplant. Hierdurch werden weitere 10 U3-Plätze und

30 – 34 Ü3-Plätze geschaffen.

 

Die Ausgaben im erzieherischen Bereich bewegen sich auf dem gleichen Ausgabe-niveau wie in den Jahren 2017 und 2018. Dies trotz der in den letzten Jahren stark gestiegenen Personalkosten beim pädagogischen Personal.

Entgegen diesem Trend steigen die Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe rasant von 480.000,00 auf 750.000,00 EUR an. Dieser kreis-und landesweit zu beobachtende Entwicklung ist auf ein hohes Antragsverhalten von Eltern zurückzuführen, die eine Integrationshilfe für ihr Kind während des Schulunterrichts wünschen.

Die Beantwortung der Frage, welche Ursachen diesen hohen Bedarf auslösen, ist allgemein gültig nur schwer zu beantworten.

Fest steht, dass die Ausgaben für die Eingliederungshilfe mit der Einführung der Inklusion an den Schulen durch die Landesregierung deutlich gestiegen sind.

Es verfestigt sich der Eindruck, dass die Jugendhilfe für eine nicht vollendete Reform der Inklusion der Landesregierung,  in dem kein ausreichendes Fachpersonal zur Verfügung gestellt wurde und die Strukturen sowie Voraussetzungen nicht geschaffen wurden, als Ausfallbürge herhalten muss.

 

Das Produktsachkonto für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMA) wurde in 2018 haushaltsrechtlich aufgelöst und die Aufwendungen auf die einzelnen erzieherischen Hilfen nach der tatsächlichen / voraussichtlichen Inanspruchnahme verteilt.

 

Da einige der unbegleiteten Minderjährige in 2019 volljährig werden, wird mit einer weiteren Reduzierung der Kosten gerechnet. Da aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass weitere Zuweisungen von minderjährigen Flüchtlingen erfolgen können, bleibt der Ansatz erstmal unverändert.

 

 

 

II. Teilfinanzplan:

 

Produktgruppe 06 01 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Freie Träger)-

 

Im Bereich der Freien Träger sind Mittel für eine 4.Gruppe in der Ev.Kindertagesstätte Schwanenberg eingeplant. 

 

Produktgruppe 06 02 - Förderung von Kindern in Tagesbetreuung (Einrichtungen in eigener Trägerschaft)-

 

Hier sind Mittel für den Ausbau des Harf Haus an der Südpromenade und dem Neubau der Kita Oerather Mühlenfeld II vorgesehen.

 

Produktgruppe 06 03 - Einrichtung der Jugendarbeit -

 

Bei den Einrichtungen der Jugendarbeit sowie der Spiel- und Bolzplätze im Stadtgebiet wird die Qualität der letzten Jahre durch weitgehend gleiche Aufwendungen in 2019 weiterhin gewährleistet sein. Zuweisungen des Landes werden in diesem Bereich nicht gewährt, so dass die Stadt Erkelenz dies allein zu finanzieren hat.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Dem Vorschlag der Verwaltung für den Produkthaushalt 2019 und für die Finanzplanung für die Jahre 2019 – 2022 für den Produktbereich 06 – Kinder, Jugend- und Familienhilfe, der dem Original der Niederschrift beigefügt ist, wird zugestimmt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen für den Produktbereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe sind im Detail dem Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 zu entnehmen.


Anlage:

Teilergebnisplan für 2019 und Teilfinanzplan für die Jahre 2019 – 2022.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Teilergebnisplan 2019 und Teilfinanzplan für die Jahre 2019-2022 (1032 KB)