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Tatbestand: Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2015 wurde die Umsetzung des Klimaschutzkonzepts beschlossen und einer für drei Jahre befristeten und mit Bundesmitteln geförderten Einstellung eines/einer Klimaschutzmanagers/-managerin zugestimmt.
Zum 1.10.2016 wurde ein Klimaschutzmanager eingestellt. Die Stelle wird zu 65 % mit Bundesmitteln gefördert. Aufgabe des Klimaschutzmanagers ist die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts inklusive der Kommunikation und der Vernetzung der Akteure.
Mit dem zweiten Sachstandbericht gibt der Klimaschutzmanager eine Zwischenbilanz der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts.
Beschlussentwurf: „Der Ausschuss nimmt den Bericht des Klimaschutzmanagers zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts zur Kenntnis.“
Finanzielle Auswirkungen:
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