Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tatbestand: Durch die Einbringung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding- Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten) zu insgesamt 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding hält wiederum 60,05 % an der NEW AG. Somit ergeben sich für die Stadt Erkelenz als KWH-Gesellschafter rd. 0,41 % mittelbare Beteiligung an der NEW AG.
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligung ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u. a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen oder bei der Neugründung von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. So führen solche Angelegenheiten bei einer Tochter- oder Enkelgesellschaft der NEW AG letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligung der KWH-Gesellschafter.
Im vorliegenden Fall sollen die §§ 6 und 7 der Satzung der NEW AG geändert werden. Da es sich bei der beabsichtigten Änderung um eine nicht unwesentliche Änderung der Satzung handelt, bedarf es gemäß § 108 Abs. 6 lit. b) der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) einer Zustimmung des Rates.
Die Gründe, die für die Änderung der §§ 6, 7 der Satzung der NEW AG maßgeblich sind, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 27.09.2018 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage, einschl. der dazugehörigen Anlagen verwiesen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Finanzielle Auswirkungen: Unmittelbar keine.
Anlagen: Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg Synopse der Satzung der NEW AG
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |