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Vorlage - A 20/428/2018  

 
 
Betreff: Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH an der NEW AG
hier: Anpassung der Satzung der NEW AG (mittelbare Beteiligung über die Kreiswerke Heinsberg GmbH)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2018 
26. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
26.09.2018 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg  
Synopse der Satzung der NEW AG  

Tatbestand:

Durch die Einbringung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding- Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten) zu insgesamt 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding hält wiederum 60,05 % an der NEW AG. Somit ergeben sich für die Stadt Erkelenz als KWH-Gesellschafter rd. 0,41 % mittelbare Beteiligung an der NEW AG.

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligung ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u. a. bei der Änderung von Beteiligungsverhältnissen oder bei der Neugründung von Tochter- oder Enkelgesellschaften der NEW AG. So führen solche Angelegenheiten bei einer Tochter- oder Enkelgesellschaft der NEW AG letztlich auch zu Veränderungen der mittelbaren Beteiligung der KWH-Gesellschafter.

 

Im vorliegenden Fall sollen die §§ 6 und 7 der Satzung der NEW AG geändert werden. Da es sich bei der beabsichtigten Änderung um eine nicht unwesentliche Änderung der Satzung handelt, bedarf es gemäß § 108 Abs. 6 lit. b) der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) einer Zustimmung des Rates.

 

Die Gründe, die für die Änderung der §§ 6, 7 der Satzung der NEW AG maßgeblich sind, können der beigefügten Sitzungsvorlage des Kreises Heinsberg für die Sitzung des Kreistages am 27.09.2018 entnommen werden. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf diese als Anlage beigefügte Sitzungsvorlage, einschl. der dazugehörigen Anlagen verwiesen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.

Der Satzungsänderung der NEW AG in § 6 und § 7 entsprechend der beigefügten Synopse wird zugestimmt.

 

 2.

Redaktionelle Änderungen der Satzung der NEW AG, die die Vertragsinhalte nicht wesentlich verändern, sind zulässig.

 

 3.

Die  Vertreter der Stadt in den NEW-Gremien der beteiligten Gesellschaften werden ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Unmittelbar keine.

 


Anlagen:

Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg

Synopse der Satzung der NEW AG

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung Heinsberg (89 KB)      
Anlage 2 2 Synopse der Satzung der NEW AG (55 KB)