Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 63/303/2018  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Auszahlungen Feuerwehrgerätehaus Hetzerath
Status:öffentlich  
Federführend:Bauaufsichts- und Hochbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
18.09.2018 
25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
20.09.2018 
26. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
26.09.2018 
24. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Feuerwehr Hetzerath erhält aktuell ein neues Feuerwehrgerätehaus, da für das neu beschaffte Fahrzeug das vorhandene, nicht normgerechte Zufahrtstor nicht ausreichend hoch gewesen wäre. Zudem entsprach das vorhandene Gebäude nicht der Anforderungen aus der aktuellen DIN 14092 „Feuerwehrhäuser“ und den GUV-Information Sicherheit im Feuerwehrhaus.

 

Auf der Grundlage der abgestimmten Planung wurde vom Hochbauamt eine Kostenschätzung vorgenommen. Danach wurden Baukosten, einschl. Nebenkosten, in Höhe von 480.000,00 € in den Haushalt eingestellt. Die Summe für die Kostengruppen 300 + 400 in Höhe von 354.000,00 € entsprach danach Kosten in Höhe von BRI 342 € / m³ - BGF bzw. 1.532 € / m² und befand sich somit bereits im oberen Spektrum bisher angenommener Kennzahlen.

 

Nach Vergabe der wesentlichen Gewerke ist festzustellen, dass der in den Haushalt eingestellte Kostenrahmen von 480.000,00 € nicht zu halten ist. Bereits der Abbruch und die Herrichtung des Provisoriums wurden mit 33.190,00 € abgerechnet, kalkuliert waren für den Abbruch 27.000,00 €.

 

Bei den überwiegenden Ausschreibungen ist vermehrt zu beobachten, dass sich nur noch wenigen Firmen an Ausschreibungen beteiligen. Besonders auffällig war dies bei der Ausschreibung zu den Elektroinstallationen, bei der lediglich eine Firma ein Angebot abgegeben hat. Allein dadurch ergeben sich im Bereich Elektro Mehrkosten von 14.000,00 €.

 

Auch im Übrigen liegen die Kostensteigerungen begründet in der aktuell schwierigen Marktsituation. Dadurch haben sich bei einer Vielzahl der Gewerke erhöhte Ausschreibungsergebnisse ergeben. Die Kostensteigerungen gliedern sich danach wie folgt auf:

 

Abbruchkosten

+

  6.000,- €

Rohbau

+

10.000,- €

Fenster und Türen

+

  6.000,- €

Dachdeckerarbeiten

+

13.000,- €

Gerüstbauarbeiten

+

  1.000,- €

Innenputzarbeiten

+

  2.000,- €

Estricharbeiten

+

  4.000,- €

Vordach Rückseite

+

  4.000,- €

Innentüren

+

  4.000,- €

Fliesenarbeiten

+

  8.000,- €

Blitzschutz + Erdung

+

  5.000,- €

Elektroinstallationen

+

14.000,- €

Heizung

+

  2.000,- €

Lüftung

+

  7.000,- €

Nebenkosten

+

  3.000,- €

Gesamt:

+

89.000,- €

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme erhöhen sich entsprechend von 480.000,00 € auf 569.000,00 €. Da die Vergaben für die noch durchzuführenden Gewerke kurzfristig erfolgen sollen, sind die fehlenden Mittel von  89.000,00 € überplanmäßig gem. § 83 Abs. 1 GO NRW bereitzustellen. Aufgrund der Erheblichkeit dieser zusätzlichen Mittel sieht das Gesetz u.a. vor, dass solche überplanmäßigen Auszahlungen nach § 83 Abs. 2 GO NRW nur zulässig sind, wenn der Rat  dazu vorher seine Zustimmung gegeben hat. Die Deckung dieser zusätzlichen  Auszahlungen erfolgt durch Einsparungen bei zwei anderen Maßnahmen, die im 2018er Haushaltsplan vorgesehen sind, aber erst 2019 zur Ausführung kommen werden.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.

Der erheblichen überplanmäßigen Auszahlung von 89.000,00 € bei der Maßnahme H 02150006 – Neubau Feuerwehrgerätehaus Hetzerath – wird zugestimmt.

 

2.

Die Deckung dieser zusätzlichen Auszahlungen erfolgt durch Mittelreduzierungen bei den Maßnahmen H06021606 – Nottreppe Kindergarten Westpromenade – in Höhe von 30.000,00 € und E 12027007 – Straßenbeleuchtung Terheeg, In Terheeg – in Höhe von 59.000,00 €.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussentwurf.