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Vorlage - A 61/440/2018  

 
 
Betreff: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII "Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath", Erkelenz-Mitte
hier: Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Änderungsentwurf des Bebauungsplanes sowie Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Entscheidung
18.09.2018 
25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
A 5.9_Übersicht 3. Änd. Bebauungsplan XXII Umsiedlung KKUOB  

Tatbestand:

Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, umfasst den  gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte. Der Bebauungsplan Nr. XXII erlangte seine Rechtskraft am 22.01.2016.

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes sollen die textlichen Festsetzungen unter II. Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 86 BauO NRW, 2. Gestaltung Freiflächen gemäß § 86 Abs. 1 Nr. 4 BauO NRW, Nr. 2.1 Vorgärten, redaktionell klargestellt, vereinfacht und konkretisiert werden.

 

Die bisherige Festsetzung  im Bebauungsplan Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“ unter II Nr. 2.1 Satz 2 ist wie folgt gefasst: „Die Vorgärten dürfen, abgesehen von Zufahrten und Zuwegungen, nicht versiegelt werden und sind auf 30 % ihrer Fläche gärtnerisch zu gestalten“.

In nachfolgenden Bebauungsplänen mit vorwiegend festgesetzten Wohngebieten wurde die Festsetzung unter II Nr. 2.1 Satz 2 wie folgt gefasst: „ Die Vorgärten sind auf mindestens 30 % ihrer Fläche wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen, zu begrünen, zu bepflanzen und so zu unterhalten“. 

Mit dieser Festsetzung wird auf die Aufzählung zulässiger Anlagen der bis zu 70 % Flächenversiegelung verzichtet und gleichzeitig in der Formulierung „gärtnerisch zu gestalten“ für Bauherren/Architekten und Bauordnungsbehörde präziser gefasst.

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, soll die bisherige Festsetzung abgelöst und durch die o. a. Festsetzung neu gefasst werden.

 

Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unverändert bestehen.

Der Entwurf der 3. Änderung wird in der Sitzung vorgestellt.

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte,  werden die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes nicht berührt. Mit der 3. Änderung wird lediglich eine Festsetzung der Bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 86 BauO NRW geändert.

Die 3. Änderung kann daher im vereinfachen Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

Umweltprüfung:

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB, abgesehen wird.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere  auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.

 


Beschlussentwurf:

„1.Es wird festgestellt, dass die vorgesehene 3. Änderung gemäß § 13 Absatz 1 BauGB nicht die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, berührt.

 2.       Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte,                                                 wird beschlossen.

 3. Dem in der Sitzung vorgestellten und erläuterten Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, wird zugestimmt.

 4.Der in der Sitzung vorgelegte und erläuterte Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.  XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/ Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte, ist gemäß § 13 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Keyenberg/Venrath/Borschemich und die Behörden und  sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XXII „Umsiedlung Keyenberg, Kuckum, Unter-/Oberwestrich, Berverath“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 A 5.9_Übersicht 3. Änd. Bebauungsplan XXII Umsiedlung KKUOB (460 KB)