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Vorlage - 0/51/214/2018  

 
 
Betreff: Einführung der Poollösung als infrastrukturelles Angebot zur Begleitung von Kindern gemäß § 35 a SGB VIII im Schulalltag
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
16.05.2018 
10. Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 04.12.2017 teilte die Verwaltung unter TOP 01.01 der Mitteilungen mit, dass vom Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales beabsichtigt ist, an der Franziskusschule hier in Erkelenz eine neue, bisher im Kreisgebiet Heinsberg noch nicht erprobte Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe zu implementieren und durchzuführen.

 

So wird seit dem Schuljahresbeginn 2017/2018 eine sogenannte Poollösung im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a SGB VIII, zunächst befristet für das laufende Schuljahr 2017/2018, an der Franziskusschule angeboten und in die Praxis umgesetzt.

 

Die Idee, die dahinter steckt ist die, dass der Schule eine bestimmte Anzahl von pädagogischen Fachkräften für die Arbeit mit den seelisch Behinderten oder von einer seelischen Behinderung bedrohten Kindern zur Verfügung gestellt wird.

 

Bisher war die Praxis die, dass einem einzelnen Kind und nur für dieses Kind ein Integrationshelfer oder eine Integrationshelferin zur Verfügung gestellt wurde.

 

Die Erfahrung aus der Vergangenheit zeigt aber, dass mit diesem Angebot wenig Flexibilität, keine Vollauslastung der vorhandenen Kapazität sowie mangelnde Qualität der angebotenen Hilfe mit einherging, da die Integrationshelfer/innen teils schlecht ausgebildet waren und wegen mangelnder beruflicher Perspektive häufig wechselten und dies nicht förderlich für die Entwicklung der Kinder war.

 

Die damit einhergehende beachtliche Kostensteigerung in den letzten Jahren erforderte ein Umdenken und eine Neuausrichtung der Jugendhilfe hin zu einem qualifizierten pädagogischen Angebot.

 

Nach intensiven Vorüberlegungen, Recherchen, Vorarbeiten und Erstellung eines gemeinsam erarbeiteten Konzeptes mit der Franziskusschule, vertreten durch deren Leiterin Frau Dr. Michalsky und Frau Ebeling vom Jugendhilfeträger inab, der das pädagogische Personal stellt sowie dem Amt für Kinder, Jugend, Familie und Soziales wurde mit der Umsetzung des Modells zum Beginn des laufenden Schuljahres 2017/18 begonnen.

Während des laufenden Projektes wurde die Maßnahme stets von den Beteiligten evaluiert und auf seine Wirksamkeit hinterfragt, überprüft und bei notwendigen, sich abzeichnenden Veränderungen oder Ergänzungen wurden diese vorgenommen.

 

Um dem Jugendhilfeausschuss einen umfassenden Einblick über den Verlauf des Modells, den damit verbundenen Erwartungen und Ergebnisse geben zu können, wird die Leiterin der Franziskusschule, Frau Dr. Michalsky und Frau Ebeling vom Jugendhilfeträger inab, in der Sitzung am 16.05.2018 berichten.


Beschlussentwurf:

„Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Fortführung des Modellprojektes an der Franziskusschule für weitere drei Jahre, bis zum Ende Schuljahres 2020/2021, zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Implementierung des Modells auch an den anderen Schulen im Stadtgebiet Erkelenz zu prüfen und ggfs. in eigener Entscheidung umzusetzen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Mittel wurden für das Haushaltsjahr 2018 unter dem Produktsachkonto 060400 533110 in Höhe von 100.000,00 € veranschlagt und stehen somit zur Verfügung.