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Tatbestand: 2019 jährt sich die offizielle Begründung der Städtefreundschaft mit Bad Windsheim zum 25. Male.
Vonseiten der Vertreter der Stadt Bad Windsheim wurde vorgeschlagen, dieses Jubiläum im Rahmen des ‚Kiliani Altstadtfestes“ 2019 in Bad Windsheim zu begehen. Das ‚Kiliani Altstadtfest‘ findet jeweils am ersten Juli-Wochenende eines jeden Jahres statt. Das Programm wird von der Stadt Bad Windsheim gestaltet.
Es wird vorgeschlagen, dass die Erkelenzer Delegation interessierten Partnerkomitee-Mitgliedern, gerne ergänzt durch interessierte Ratsmitglieder, gebildet wird. Auch Bürgermeister Jansen wird selbstverständlich teilnehmen.
Vorschlag/Konzept zur Reise:
Termin: Erstes Juli-Wochenende 2019 (sh. oben), mit Abfahrt am Freitag.
An- und Abreise sowie mögliche Fahrten während des Besuchs: Busunternehmen.
Unterbringung: Hotels in Bad Windsheim/Umgebung (je nach Reservierungsmöglichkeit).
Organisation Bus und Hotel: Amt 10, Frau Grates. Spätestens im April 2018 werden die Mitglieder des Partnerschaftskomitees sowie die Ratsmitglieder schriftlich gebeten mitzuteilen, ob Sie an der Fahrt teilnehmen (wegen Mitteleinplanung und Hotelreservierungen).
Finanzierung: a) Bus. Mittelbedarf ist festzustellen und für den Haushalt 2019 bei Produktsachkonto 01 15 00. 54 31 00 einzuplanen; b) Zuschuss gem. Zuschussrichtlinien (Fördersatz je erwachsenem Teilnehmer 16,-- €/Person. Hierbei wird vorgeschlagen, die Gruppenhöchstgrenze von max. 30 Personen (so die Förderrichtlinie) nicht anzuwenden. Durch den Fördersatz nicht gedeckte Kosten sind von jedem Reiseteilnehmer selbst zu tragen.), Produktsachkonto 01 15 00. 53 18 00 ist entsprechend (je nach Zahl der Meldungen) zu verstärken.
Die Verwaltung schlägt vor, die Reiseplanung wie oben dargestellt vorzunehmen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Die Reise nach Bad Windsheim soll im vorgeschlagenen Zeitraum stattfinden. Dem in der Sitzungsvorlage dargelegten Grobkonzept wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Planung und der Organisation beauftragt.“ Finanzielle Auswirkungen: Siehe oben.
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