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Vorlage - A 66/376/2018  

 
 
Betreff: 2. Aufstockung Park&Ride-Anlage Neusser Straße
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt/ Städt. Abwasserbetrieb   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
20.02.2018 
22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Park&Ride-Anlage Neusser Straße wurde bereits im Jahr 2007 erstmalig um eine Ebene aufgestockt. Das Vorhaben ist seinerzeit mit Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt worden. Eine weitere Aufstockungsmöglichkeit war bereits baulich vorgesehen.

Aufgrund zunehmenden Parkdrucks im Bahnhofsumfeld wurden bereits im Jahr 2013 weitere Fördermittel beim nunmehr zuständigen NVR für eine Erweiterung der Anlage angemeldet.

Nachdem ursprünglich keinerlei Zusagen zu einer Fördermittelbereitstellung in Aussicht gestellt werden konnten, ist zum Jahresbeginn 2017 durch den NVR eine kurzfristige Fördermöglichkeit bestätigt worden.

Im Ergebnis und nach Abstimmung mit dem Fördergeber wurden durch die Stadt Erkelenz unverzüglich die notwendigen Planungsleistungen an das Ingenieurbüro Spiekermann beauftragt.

Die Ausschreibung der Bauleistungen soll zum Jahresbeginn 2018 umgesetzt werden, um eine bauliche Ausführung des zusätzlichen Parkdecks in den Sommerferien 2018 und in Koordination mit anderen Bahnprojekten (RRX Umbau) sicherzustellen.

 

Gemäß Finanzierungsantrag belaufen sich die Gesamtkosten für die Parkdeckaufstockung auf 3,0 Mio. Euro. Beim NVR wurden hierzu Fördermittel i. H. v. 2,4 Mio. Euro beantragt.


Beschlussentwurf:

„Vorbehaltlich der Bereitstellung von entsprechenden Fördermitteln durch den NVR ist die 2. Aufstockung der Park&Ride-Anlage gemäß den Planunterlagen HB1501-A-001 bis 003 herzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende öffentliche Ausschreibung durchzuführen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Für das laufende Haushaltsjahr 2018 sind unter dem Produktsachkonto T12010201 Mittel in Höhe von 2,6 Mio. € bereitgestellt. Die restlichen Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden.

Die zuwendungsfähigen Auszahlungen der Maßnahme werden mit einem Fördersatz i. H. v. 90% gefördert.