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Vorlage - A 10/656/2018  

 
 
Betreff: Stimmrechtsanteile an der Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER)
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz
28.02.2018 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz ist auf gesetzlicher Grundlage Mitglied des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER). Wie der WVER mit Schreiben vom 08.01.2018 dem Bürgermeister mitgeteilt hat, endet die 5-jährige Amtszeit der Delegierten der Mitglieder des WVER in dessen Verbandsversammlung am 17.06.2018.

 

In den letzten 3 Monaten vor Beendigung der Amtszeit der aktuellen Verbandsversammlung sind die Delegierten für die neue Amtsperiode zu benennen. Die Mitglieder können sich hierbei im Rahmen ihres geleisteten Mitgliedsbeitrags an der Entsendung bzw. der Wahl der Delegierten beteiligen. Dabei entspricht eine Betragseinheit einem Sitz in der maximal 101 Mitglieder umfassenden Verbandsversammlung.

 

Zuständig für die Benennung von Delegierten für mögliche Erkelenzer Sitze bzw. Sitzanteile wäre der Stadtrat.

 

Die Stadt verfügt für die Neubesetzung der Verbandsversammlung jedoch lediglich über 0,1572 Beitragsteileinheiten[1] und damit nur über geringfügig mehr als bei der letzten Besetzung der Verbandsversammlung im Jahre 2013 (Damals waren es 0,1493 Beitragsteileinheiten.)

 

Über volle Beitragseinheiten verfügte die Stadt Erkelenz bisher und auch zukünftig nicht. Damit  verfügte und verfügt sie auch zukünftig nicht über einen Anspruch auf einen Sitz in der neuen Verbandsversammlung.

 

Die Beitragsteileinheiten können und werden zu ganzen Sitzen aggregiert. Dies kann so geschehen, dass die Inhaber der Beitragsteileinheiten diese nicht für sich reklamieren, also zur freien Verfügung belassen, oder dadurch, dass sich Kommunen mit freien Beitragsteileinheiten zusammenschließen und die dann entstehenden ganzen Sitze für diesen interkommunalen Zusammenschluss reklamieren.

 

Die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg hat im Jahre 2013 für die damalige Bildung der Verbandsversammlung des WVER einstimmig beschlossen, dass die verbleibenden freien Beitragsteileinheiten der Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg kreisweit aggregiert werden sollten, also zusammenzufassen seien. Die dadurch erreichbaren (zusätzlichen) ganzen Sitze sollten demnach den Städten mit den größten eingebrachten Beitragsteileinheiten zugutekommen. Dies waren in 2013 die Städte Übach-Palenberg und Wassenberg. Die darüber hinausgehenden (damals) bestehenden ca. 0,5 Beitragsteileinheiten sollten der Stadt im Kreis Heinsberg mit den eigenen drittgrößten unverbrauchten Beitragsteileinheiten zur weiteren Aggregation eines weiteren Sitzes (z. B. in Absprache mit der Städteregion) zufallen. Dies war die Stadt Heinsberg.

 

Bürgermeister Jansen als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg hat die Angelegenheit mit den anderen Bürgermeistern im Kreis Heinsberg kurzfristig erörtert, da der WVER hinsichtlich der Aggregation bzw. Reklamierung von Beitragsteileinheiten eine gemäß Satzung vorgegebene kurze Auslauffrist, die bereits am 24.01.2018 endete, gesetzt hatte.

 

Hierbei konnte eine einvernehmliche Regelung – analog jener aus 2013 – kreisweit erzielt werden.

 

Für die anstehende Neubesetzung der Verbandsversammlung des WVER konnten folgende Beitrags- bzw. Beitragsteileinheiten der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg aggregiert werden:

 

Kommune

Volle Beitragseinheiten (und damit volle Sitze)

Beitragsteileinheiten

Rang der höchsten Beitragsteil-einheiten

 

Erkelenz

0

0,1572

5

Gangelt

0

0,0000

8

Heinsberg

2

0,6115

2

Hückelhoven

3

0,2294

4

Selfkant

0

0,0000

8

Übach-Palenberg

2

0,6164

1

Waldfeucht

1

0,1011

6

Wassenberg

1

0,5500

3

Wegberg

0

0,0131

7

 

insgesamt

9

2,2787

 

 

 

Die zusätzlich aggregierten 2 Sitze sollen aufgrund der Abstimmung unter den beteiligten Bürgermeistern zur Stärkung der Interessen der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg an die Städte Übach-Palenberg und Heinsberg, die den höchsten Rang unter den Beitragsteileinheiten besitzen, gehen.

 

Auf dieser Basis wird dem Rat empfohlen, diesem interkommunalen Kompromiss (Kompromiss in Analogie zu 2013) zuzustimmen, da ein eigener Sitz für Erkelenz nicht erreichbar ist und andernfalls die Erkelenz Beitragsteileinheiten von 0,1572 unter Umständen nach außerhalb des Kreises Heinsberg zur Aggregation von weiteren dortigen Sitzen abfließen könnten, was nicht unbedingt im Interesse der hiesigen Region und der Stadt Erkelenz wäre.


[1] Über die Beitragseinheiten werden die ganzen Sitze errechnet; Beitragsteileinheiten sind die im Nachkommabereich ermittelten Werte, die im Besetzungsverfahren zu ganzen Sitzen aggregiert werden.


Beschlussentwurf:

„Der Rat der Stadt Erkelenz stimmt der im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg erzielten Einigung der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg hinsichtlich der Einbringung der städtischen Beitragsteileinheiten von 0,1572 zur Bestimmungen respektive zur Wahl der Verbandsversammlung 2018 des Wasserverbandes Eifel-Rur in den aggregierten Beitragseinheitenpool der sich beteiligenden kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg zu.

 

Die Erkelenzer Beitragsteileinheiten von 0,1572 sollen dabei der Erlangung zusätzlicher Sitze für die Städte Übach-Palenberg und Heinsberg dienen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.