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Vorlage - A 10/654/2018  

 
 
Betreff: Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz
28.02.2018 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Nachdem Ratsfrau Katharina Schmitz am 15.01.2018 plötzlich verstorben ist, wurde Frau Inga Heinrichs als Ersatzbewerberin aus der Reserveliste von B90/Die Grünen festgestellt und im Rahmen des vorgeschriebenen Verfahrens angeschrieben. Frau Heinrichs hat die Ersatzbestellung in den Rat der Stadt Erkelenz nicht angenommen. Als nächster Ersatzbewerber wurde Jürgen Vieten festgestellt. Herr Vieten hat am 09.02.2018 die Ersatzbestellung angenommen. Am 19.02.2018 erfolgte im Amtsblatt der Stadt Erkelenz die öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung der Ersatzbestimmung. Die Kommunalaufsicht ist hierüber in Kenntnis gesetzt worden.

Einsprüche, die gegen die Feststellung der Ersatzbestimmung gerichtet sind, sind nach Veröffentlichung bislang nicht eingegangen.

 

Es wird damit festgestellt, dass die Voraussetzungen, Herrn Vieten als Ratsmitglied einzuführen, damit vorliegen.

 

Die Verpflichtungserklärung, die in der Sitzung vom Bürgermeister vorgesprochen wird und von dem zu Verpflichtenden nachzusprechen ist, lautet:

 

„Hiermit verpflichte ich mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz erfüllen werde.“

 

Die Verpflichtungserklärung ist von dem zu Verpflichtenden eigenhändig zu unterzeichnen und wird durch Unterschrift des Bürgermeisters geschlossen. Sie wird dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.