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Vorlage - A 61/025/2005  

 
 
Betreff: 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII/3 "Neumühle", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Anregungen während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Entscheidung
08.11.2005 
6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anl. 7. Änd. BBP Nr. VII-3 Neumühle - Anregungen der Bürger PDF-Dokument
Anl. 7. Änd. BBP Nr. VII-3 Neumühle - Stellungnahmen der TÖB PDF-Dokument

Tatbestand:

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 07.03.1995 beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII/3 „Neumühle“, Erkelenz-Mitte die Bürger, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu hören.

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 05.07.1995 an die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind sowie der öffentlichen Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt Nr. 17 vom 25.08.1995 eingeleitet. Die Bürgerbeteiligung wurde am 04.09.1995 durchgeführt. Nach Abschluss v.g. Beteiligung ruhte das Bauleitplanverfahren aufgrund fehlender Entscheidungsreife. Das Aufstellungsverfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wurde zwischenzeitlich mit Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung erneut aufgenommen.

 

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 13 vom 01.07.2005 wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB a. F. wiederholt und gem. § 4 Abs. 1 BauGB a. F. die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 23.07.2005 erneut zur Stellungnahme innerhalb eines Monates aufgefordert.

 

Seitens der Bürger liegt eine Anregung vor, die in der Anlage zur Beschlussvorlage zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII/3 „Neumühle“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Bürger- wiedergegeben ist. Der Abwägungs- und Beschlussvorschlag geht ebenfalls aus der vorgenannten Anlage hervor.

Seitens der Träger öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen von der

1.      Deutsche Telekom AG und dem

2.      Landrat des Kreises Heinsberg

vor.

Die Stellungnahmen sind in der Anlage zur Beschlussvorlage zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII/3 „Neumühle“, Erkelenz-Mitte - Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - wiedergegeben. Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge gehen ebenfalls aus der vorgenannten Anlage hervor.

 

Über das Ergebnis der Abwägung und den daraus resultierenden Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB a. F. soll in dieser Sitzung entschieden werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1 a BauGB sind die Belange des Umweltschutzes, des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen

 

Umweltverträglichkeitsprüfung

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (alte Fassung) wird darauf hingewiesen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht durchgeführt wird.

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

 

„1.       Über die von den Bürgern und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII/3 „Neumühle“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in den als Anlagen zur Beschlussvorlage zum Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII/3 „Neumühle“, Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger sowie von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -   vorgeschlagen, entschieden. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.        Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. VII/3 „Neumühle“, Erkelenz-Mitte auf die Dauer eines Monats wird hiermit beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Anl. 7. Änd. des BBP Nr. VII – 3 Neumühle - Anregungen der Bürger

Anl. 7. Änd. des BBP Nr. VII – 3 Neumühle - Stellungnahmen der TÖB

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl. 7. Änd. BBP Nr. VII-3 Neumühle - Anregungen der Bürger (23 KB) PDF-Dokument (10 KB)    
Anlage 2 2 Anl. 7. Änd. BBP Nr. VII-3 Neumühle - Stellungnahmen der TÖB (26 KB) PDF-Dokument (14 KB)