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Vorlage - A 10/253/2005  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. IV/1 "Roermonder Straße/Zehnhofweg", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Anregungen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Vorberatung
08.11.2005 
6. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
09.11.2005 
7. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
14.12.2005 
7. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anl. BBP Nr. IV-1 Roermonder Str.-Zehnthofweg - Anregungen Bürger PDF-Dokument

Tatbestand:

Tatbestand:

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung in seiner Sitzung am 11.11.2003 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte stimmte der Ausschuss in seiner Sitzung am 08.03.2005 dem Bebauungsplanentwurf zu und beschloss hierzu die Bürger, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte zu hören.

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB der Träger öffentlicher Belange wurde mit Schreiben vom 18.03.2005 an die Behörden und Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind sowie der öffentlichen Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt Nr. 6 vom 24.03.2005 eingeleitet.

Die Bürgerbeteiligung wurde am 12.04.2005 durchgeführt.

Weder von den Bürgern noch vom Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurden abwägungsrelevante Anregungen vorgetragen.

Die  Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 21. 06. 2005 beraten und die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Während der Offenlage wurden seitens der Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen.

Seitens der Bürger liegt eine Anregung vor, die in der Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/ Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte - Anregungen der Bürger- wiedergegeben ist. Der Abwägungs- und Beschlussvorschlag geht ebenfalls aus der vorgenannten Anlage hervor.

Über das Ergebnis der Abwägung und den daraus resultierenden Satzungsbeschluss  gemäß § 10 Abs. 1 BauGB soll in dieser Sitzung entschieden werden.

 

Die geringfügige Änderung der überbaubaren Flächen zieht keine erneute Offenlage gem. § 3 Abs. 3 BauGB nach sich, da die Änderung im Planentwurf auf einen ausdrücklichen Vorschlag eines betroffenen Bürgers beruht und es sich bei der Änderung lediglich um eine Klarstellung, ohne negative Auswirkungen auf Dritte, handelt. Belange Träger öffentlicher Belange sind nicht betroffen.

 

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die zur Aufstellung solcher Bauleitplanungen zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

So sind Bauleitpläne so zu gestalten, dass gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet ist. Eine menschenwürdige Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen sind zu schützen, zu sichern und zu entwickeln. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 7 BauGB i.V.m. § 1 a BauGB sind die Belange des Umweltschutzes, des Natur- und Landschaftsschutzes zu berücksichtigen

 

Umweltverträglichkeitsprüfung

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB (alte Fassung) wird darauf hingewiesen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht durchgeführt wird.

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

 

„1.       Über die von den Bürgern vorgetragenen Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnthofweg" Erkelenz-Mitte wird nach Abwägung aller erkennbarer öffentlicher und privater Belange wie in der als Anlage zur Beschlussvorlage des Bebauungsplanes Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnthofweg“, Erkelenz-Mitte – Anregungen der Bürger  vorgeschlagen, entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 2.        Der Bebauungsplan Nr. IV/1 „Roermonder Straße/Zehnthofweg", Erkelenz-Mitte wird hiermit als Satzung beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Anlage:

Anlage:

Anl. BBP Nr. IV-1 Roermonder Str.-Zehnthofweg – Anregungen Bürger

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anl. BBP Nr. IV-1 Roermonder Str.-Zehnthofweg - Anregungen Bürger (22 KB) PDF-Dokument (7 KB)