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Vorlage - A 61/421/2018  

 
 
Betreff: Dorfinnenentwicklungskonzept für Venrath und Kaulhausen
hier: Beschluss über das Dorfinnenentwicklungskonzept für Venrath und Kaulhausen als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und Grundlage für weitere Dorfentwicklungsplanungen und Maßnahmen
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe
20.02.2018 
22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss
22.02.2018 
23. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz
28.02.2018 
20. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Auflistung Projekte mit Kostenschätzung  
Anlage 2 DIEK Venrath und Kaulhausen  

Tatbestand:

Im Rahmen der aktuellen Förderperiode „NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020“ hat die Stadt Erkelenz für Venrath/ Kaulhausen eine Förderung zur Erstellung eines sogenannten Dorfinnenentwicklungskonzeptes (DIEK) in Höhe von 20.000 € erhalten. Übergeordnetes Ziel eines solchen Konzeptes ist eine langfristig angelegte Gesamtstrategie zur nachhaltigen Weiterentwicklung und dem Erhalt des dörflichen Gefüges vor dem Hintergrund des heranrückenden Tagebaus sowie den Lebensumständen (Überalterung, Abwanderung, Nahversorgungsdefizite etc.) im ländlichen Raum. Nach einer Bearbeitungszeit von ca. eineinhalb Jahren, unter Beteiligung eines Planungsbüros und der Bevölkerung, wurde das Konzept erstellt und im Rahmen einer Bürgerveranstaltung am 30.11.2017 vorgestellt.

 

Auf der Grundlage des entstandenen Dorfinnenentwicklungskonzepts können einzelne Projekte mittels Förderung durch die Bezirksregierung umgesetzt werden. Dadurch können öffentliche Maßnahmen mit 65% und private Maßnahmen mit 35 % gefördert werden. Zur Umsetzung muss für jedes Projekt ein Förderantrag gestellt werden. Dazu muss vorher in Abstimmung mit den entsprechenden Fachämtern sowie den Bürgern die Projektidee konkretisiert und mit genauen Kosten und Zeitrahmen beschrieben werden.

 

Insgesamt wurden zu den Handlungsfeldern Gemeinschaft und soziale Infrastruktur, Öffentlicher Raum und Verkehr, Landschaft und Freizeitgestaltung, Bauen, Wohnen und Energie sowie Landwirtschaft, Gewerbe und Versorgung Projektideen entwickelt, die in den kommenden Jahren geprüft und umgesetzt werden sollen. Die Reichweite der Projektideen geht von der Umnutzung einer Wiesenfläche in Kaulhausen zu einem Treffpunkt für Jung und Alt bis hin zu Überlegungen für ein neues Bürgerhaus als modernen Veranstaltungsraum für die zahlreichen Vereine. Die Gestaltung des zukünftigen Tagebaurandes und die Verbesserung des Fuß- und Radwegenetzes sowie die Gestaltung der Dorfplätze sind ebenfalls im Konzept beschrieben. Eine Auflistung der Projekte mit einer Kostenschätzung ist der Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Alle Schritte in der Erarbeitung des Konzepts wurden im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen und zahlreichen Arbeitskreissitzungen erläutert und abgestimmt. Zur Verstetigung des Prozesses über die Konzepterstellung hinaus bestehen weiterhin zu einzelnen Projekten Arbeitskreise, welche zusammen mit der Stadt an der Detaillierung der Projektideen arbeiten.

 

Das Dorfinnenentwicklungskonzept Venrath und Kaulhausen wird in der Sitzung vorgestellt und ist der Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Das Dorfinnenentwicklungskonzept für Venrath und Kaulhausen wird als städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und als Grundlage für weitere Dorfentwicklungsplanungen und Maßnahmen beschlossen“.


Finanzielle Auswirkungen:

Bei Umsetzung aller Projekte entstehen nach einer ersten Kostenschätzung Gesamtkosten von rd. 10,3 Mio. Euro, wovon für förderfähige Maßnahmen rd. 6,2 Mio. Euro Fördermittel bei einem Fördersatz von 65% eingeworben werden könnten. Der Eigenanteil der Stadt Erkelenz beläuft sich demnach auf rd. 3,3 Mio. Euro. Haushaltsmittel sind in der aktuellen Haushaltssatzung für das Jahr 2018 und in der mittelfristigen Finanzplanung bisher nicht enthalten. Die Projektideen müssten insofern für die Haushaltsberatung 2019 und Folgejahre konkretisiert werden und bedürfen jeweils zusätzlich eines Beschlusses des zuständigen Fachausschusses.


Anlagen:

Anlage 1 Auflistung Projekte mit Kostenschätzung

Anlage 2 DIEK Venrath und Kaulhausen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Auflistung Projekte mit Kostenschätzung (25 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 DIEK Venrath und Kaulhausen (65496 KB)