Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Schreiben vom 12.12.2017 beantragt die Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz folgendes: „Der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen, die drei Zufahrtswege zum Markt durch herausfahrbare Poller zeitlich begrenzt für den PKW-Verkehr zu sperren.
Begründung: Die Erkelenzer Fußgängerzone rund um das Rathaus, ist nicht nur im Sommer ein beliebter Aufenthaltsort für die Bürger. Der Zulieferverkehr ist zurzeit morgens bis 11 Uhr möglich, jedoch hat es sich gezeigt, dass viele Zulieferer mit riesigen Fahrzeugen zu jeder Tages- und Nachtzeit dieses Gebiet ungehindert durchfahren. Dies ist nicht nur eine Gefährdung der Fußgänger und Radfahrer (wie zuletzt Eröffnung Weihnachtsdorf 17.30 Uhr), es zerstört auch das Bild der gemütlichen Verweilzone, wenn sich zwischen den zahlreichen Stühlen der Außengastronomie riesige LKW’s schlängeln. Die Poller sollen zu einem festgelegten Zeitpunkt (Absprache mit den Anliegern) die drei Zufahrtswege für den Verkehr sperren.“
Zur Bearbeitung des Antrags hat die Verwaltung, wie von der Fraktion Bürgerpartei erbeten, die Anlieger nach ihrer Meinung gefragt und um eine Stellungnahme gebeten. Das Anschreiben vom 2.1.2018 wurde zunächst an 49 gewerbetreibende Anlieger des betreffenden Bereichs und an den Gewerbering versendet mit der Bitte der Rückmeldung bis spätestens 26.01.2018. Zu diesem Zeitpunkt waren noch keine Kostenschätzungen vorhanden, so dass lediglich ein generelles Meinungsbild bezüglich der Notwendigkeit abgefragt wurde.
Im Ergebnis haben sich 15 gewerbetreibende Anlieger zurückgemeldet, von denen sechs für die Errichtung von Pollern und neun dagegen gestimmt haben.
Die Befürworter nannten teilweise als Begründung, dass viel Verkehr in der Stadt festzustellen sei, Autos viel zu schnell fahren und teils Eingänge zugeparkt werden. Auch die Geruchs- und Lärmbelästigung sei hoch. Ein Geschäftsinhaber schlägt vor, eine Stelle auf dem Marktparkplatz für Lieferfahrzeuge freizuhalten.
Die Gegner argumentieren, dass versenkbare Poller eine zu große Behinderung bei Anlieferungen und bei Rettungsdiensten darstellen. Auch gebehinderte Kunden haben dann keine Möglichkeit sich z. B. per Taxi abholen zu lassen. Ein anderer meint, dass ein besseres Grundverständnis aufgebracht werden sollte, wenn Lieferzeiten mal nicht eingehalten werden. Eine weitere Argumentation gegen die Errichtung von Pollern ist, dass die Anzahl der Fahrzeuge den Aufwand nicht rechtfertigen und keine zusätzlichen "Nötigungen" im Bereich der Kernstadt erfolgen sollen.
Nach Auffassung des Antragstellers sollen die versenkbaren Poller vor allem bewirken, den Pkw und Lkw Verkehr am Markt zu verhindern. Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad am Markt unterwegs ist, soll künftig weniger vom motorisierten Verkehr gestört werden. Die Verwaltung sieht ebenfalls eine Beeinträchtigung der Aufenthaltsqualität.
Zugleich muss aber gewährleistet sein, dass Anwohner, Handwerker, Pflege- und Lieferdienste, Ärzte und Marktbeschicker gut erreichbar bleiben. Für sie müssten Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Für Rettungsfahrzeuge bedarf es Regelungen für den Notfall. Ob durch viele zu erwartende Ausnahmegenehmigungen tatsächlich das Ziel der Verkehrsverminderung in der Fußgängerzone erreicht wird, ist fraglich.
In die Fußgängerzone dürfen Fahrzeuge in Erkelenz von 17 bis 11 Uhr einfahren, außer während der Marktöffnungszeiten. Dass sich Pkw’s und Lkw’s daran nicht immer halten, wird seitens der Stadtverwaltung ebenfalls bemängelt. Zuständig für die Überwachung des fließenden Verkehrs ist die Polizei.
Bei der Errichtung von „herausfahrbaren Pollern“ sind erhebliche Investitions- und Wartungskosten zu erwarten. Die Verwaltung hat sich bei unterschiedlichen Kommunen die bereits hydraulische Automatik-Verkehrspoller (so der Fachbegriff) installiert haben erkundigt, welche Investitionskosten und Betriebskosten damit verbunden sind, und wie die praktischen Erfahrungen im täglichen Umgang damit sind. Im Regelfall werden die eigentlichen Zufahrtsbereiche in einer Breite von 3,00 m bis 4,00 m mit einem oder zwei Automatik-Verkehrspollern abgesperrt und die restlichen Bereiche ergänzend mit fest montierten oder zusätzlich herausnehmbaren Pollern ausgestattet um die Kosten möglichst gering zu halten. Die hydraulischen Automatik-Verkehrspoller gibt es in unterschiedlichen Ausführungen und Qualitäten, je nach Nutzungszweck. Gerade im Zusammenhang mit Sicherheitskonzepten für Innenstädte bieten mittlerweile einige Hersteller entsprechend versenkbare Automatik-Verkehrspoller an. Nach Einschätzung des Ordnungsamtes wären mit Umsetzung des Antrages hinsichtlich der möglichen Standorte die Anforderungen an Sicherheitskonzepte für die gängigen Großveranstaltungen im Innenstadtbereich nicht erfüllt, sodass sicherlich auf eine Ausstattung der Automatikpoller hinsichtlich der höchsten Sicherheitsstufe und der damit verbundenen Anpralllasten verzichtet werden kann. Dennoch haben viele Kommunen mit den einfachsten Varianten auf Grund der Störanfälligkeit (hier vor allem durch Missbrauch und kurzes Anprallen) sehr schlechte Erfahrungen gemacht. Es muss mindestens auf Grund der Vielzahl an Anforderungen an die Durchfahrtsmöglichkeiten (Rettungsdienst, Handwerker, Zulieferer, Wochenmarktbeschicker, etc.) auf eine störungsfreie Bedienbarkeit geachtet werden. Die Bedienung erfolgt im Regelfall über Schlüsselschalter oder Funkfernbedienungen. Das bedingt im Umfeld der Polleranlage einen entsprechenden Schaltkasten für die Elektroinstallation mit Schlüsselschalter und/oder Empfangsmöglichkeiten für Funksignale. Im Regelfall steht dieser Schaltkasten im unmittelbaren Umfeld der Polleranlage als weitere bauliche Anlage.
Die Kosten für einen hydraulischen Automatik-Verkehrspoller belaufen sich auf ca. 40.000 bis 50.000 Euro. Der Einbau eines Hochsicherheitspollers auf dem Aachener Markt hat im vergangenen Jahr sogar 85.000 Euro gekostet. Hinzu kommen Wartungskosten pro Poller im Jahr von ca. 1.000 Euro. Das betrifft allerdings nur die reine Wartung. Für jeden einzelnen Störfall ist im Regelfall für die Behebung mit weiteren deutlichen Kosten zu rechnen. Darüber hinaus müssten ergänzend für die Absperrung der restlichen Zufahrtsbereiche zusätzliche Altstadtpoller (feste und mobile) montiert werden. Hier ist mit weiteren rund 10.000 Euro für die erstmalige Einrichtung zu rechnen. Ob ggfls. im Rahmen der Erschließung (Elektroversorgung) weitere Kosten zu erwarten sind, ist Standort abhängig, und wurde durch die Verwaltung noch nicht geprüft. Darüber hinaus wurden auch nicht die zu erwartenden Personalkosten in der Verwaltung für Einsätze im Störfall, das Herausnehmen der mobilen Poller für Wochenmarkt oder Veranstaltungen, kalkuliert, die u.U. je nach Organisation und Handhabung erheblich sein können.
Insgesamt wäre bei Umsetzung des Antrages mit Kosten deutlich im sechsstelligen Bereich von rund 150.000 bis 200.000 Euro je nach erforderlicher Anzahl hydraulischer Automatik-Verkehrspoller zu rechnen. Hinzu kommen Wartungs- und Instandhaltungs- und Personalkosten von mehreren Tausend Euro im Jahr.
Unter den geschilderten Rahmenbedingungen stehen aus Sicht der Verwaltung diese Kosten in keinem Verhältnis zu dem Zweck des Antrages lediglich den Zufahrtsverkehr im Marktplatzbereich auf bestimmte Zeiten zu beschränken. Die Verwaltung empfiehlt daher den in dieser Form gestellten Antrag abzulehnen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat): „Der Rat der Stadt Erkelenz möge beschließen, die drei Zufahrtswege zum Markt durch herausfahrbare Poller zeitlich begrenzt für den PKW-Verkehr zu sperren.“ Finanzielle Auswirkungen: Bei Umsetzung des Antrages ist mit Kosten deutlich im sechsstelligen Bereich von rund 150.000 bis 200.000 Euro für die Ersteinrichtung zu rechen. Hinzu kommen Wartungs- und Instandhaltungs- und Personalkosten von mehreren Tausend Euro im Jahr. Haushaltsmittel für diese neue Maßnahme stehen im Haushalt 2018 nicht zur Verfügung und müssten bei einem entsprechenden Beschluss für 2019 und Folgejahre zur Verfügung gestellt werden. Anlage: Antrag der Fraktion Bürgerpartei im Rat der Stadt Erkelenz vom 12.12.2017
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