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Vorlage - A 40/354/2017  

 
 
Betreff: Klassenbildung in den Grundschulen der Stadt Erkelenz (Einschulungsjahrgang 2018/2019)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
11.12.2017 
5. Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
14.12.2017 
22. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Für das Schuljahr 2018/2019 ist gemäß § 6 a Abs. 2 der Verwaltungsvorschriften zur Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW (AVO RL) die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an den Grundschulen durch den Schulträger festzulegen. Die Berechnung der einzurichtenden Eingangsklassen erfolgt auf folgender Grundlage:

 

Die Zahl aller einzuschulenden Schülerinnen und Schüler eines Jahrganges in einer Gemeinde wird durch die kommunale Klassenrichtzahl von 23 geteilt. Der sich hieraus ergebende Quotient wird auf-/abgerundet und der so ermittelte Wert ergibt die Anzahl der zu bildenden Klassen.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage liegen 370 Anmeldungen zu den städtischen Grundschulen vor. Hinzugerechnet werden insgesamt 65 Kinder aus dem Einschulungsjahrgang 2017/2018, die im jahrgangsübergreifenden Unterricht beschult werden. Hieraus ergibt sich rechnerisch eine Anzahl von 19 zu bildenden Eingangsklassen.

 

Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren, in denen im 1. und 2. Quartal des Einschulungsjahres jeweils erhebliche zuzugsbedingte Neuanmeldungen zu verzeichnen waren, wird derzeit davon ausgegangen, dass die Anzahl der einzuschulenden Schülerinnen und Schüler, einschließlich der Kinder aus dem jahrgangsübergreifendem Unterricht, auf mindestens 449 ansteigen wird. Es wird deshalb seitens der Verwaltung vorgeschlagen, 20 Eingangsklassen zu bilden. 

 

 

 

In Absprache mit den Grundschulleitungen ist folgende Eingangsklassenbildung beabsichtigt:

 

1.

Astrid-Lindgren-Schule

2

2.

Franziskusschule mit

Teilstandort Houverath

 

6

3.

GGS Gerderath mit

Teilstandort Schwanenberg

 

3

4.

GGS Keyenberg

1

5.

GGS Kückhoven

3

6.

Luise-Hensel-Schule mit

Teilstandort Hetzerath

 

3

7.

Nysterbachschule

2

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Für den Einschulungsjahrgang 2018/2019 werden an den Grundschulen der Stadt Erkelenz folgende Eingangsklassen gebildet:

 

1.

Astrid-Lindgren-Schule

2

2.

Franziskusschule mit

Teilstandort Houverath

 

6

3.

GGS Gerderath mit

Teilstandort Schwanenberg

 

3

4.

GGS Keyenberg

1

5.

GGS Kückhoven

3

6.

Luise-Hensel-Schule mit

Teilstandort Hetzerath

 

3

7.

Nysterbachschule

2

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine