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Vorlage - A 40/342/2017  

 
 
Betreff: Gewährung eines Zuschusses zum weiteren Ausbau der Beach-Volleyballanlage des Erkelenzer VV 2000 e.V.
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
22.06.2017 
6. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
29.06.2017 
19. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Der Erkelenzer-Volleyball-Verein 2000 e.V. beabsichtigt die Aufstellung eines Sanitärcontainers auf dem Gelände der Beach-Volleyballanlage an der Krefelder Straße. Die Beach-Volleyballanlage wird vom Verein, aber auch von den umliegenden weiterführenden Schulen, genutzt.

 

Die Planungen des Vereins sehen vor, einen gebrauchten Container zu erwerben, der über zwei getrennte Bereiche verfügt (Damen/Herren). In beiden  Bereichen sollen jeweils eine Toilette und ein bis zwei Duschen vorgehalten werden.

 

Die voraussichtlichen Kosten liegen bei ca. 10.000,- €. Die abwassertechnischen Voraussetzungen sind geschaffen.

 

Der Verein beabsichtigt, die Maßnahme im Frühjahr 2018 abzuschließen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, das Engagement des Vereins zu unterstützen und dem Erkelenzer-Volleyball-Verein 2000 e.V. zur Durchführung der Maßnahme einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 3.000,- € im Jahre 2018 zu gewähren, vorbehaltlich jedoch der Bereitstellung der Mittel durch den Rat der Stadt Erkelenz im Haushaltsplan für das Jahr 2018.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Erkelenzer-Volleyball-Verein 2000 e.V. erhält zur Errichtung eines Sanitärcontainers auf der Beach-Volleyballanlage an der Krefelder Straße im Jahre 2018, vorbehaltlich der Bereitstellung der Mittel durch den Rat der Stadt Erkelenz im Haushalt für das Jahr 2018, einen Zuschuss in Höhe von 3.000,- €. Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 3.000,- € werden im Jahr 2018, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zum Haushalt für das Jahr 2018, bereitgestellt.