Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Im ERKA-Bad können derzeit Begleitpersonen von behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „H“ besitzen, das Schwimmbad kostenlos nutzen.
Nach Auskunft des ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten der Stadt Erkelenz hatten 2016 in Erkelenz 577 Personen dieses Merkmal.
Das Merkzeichen „B“ hatten in 2016 962 Personen.
Dieser Personenkreis benötigt eine ständige Begleitung. Eine Begleitperson kann z. B. kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, sofern sie die schwerbehinderte Person begleitet.
Gespräche mit den Behinderten haben ergeben, dass das ERKA-Bad häufig von diesen nicht genutzt wird, da die Begleitperson Eintritt zahlen muss.
Der ehrenamtliche Behindertenbeauftragte Andreas Ullmann schlägt deshalb vor, zukünftig auch der Begleitperson eines Schwerbehinderten, dessen Schwerbehindertenausweis das Merkmal „B“ trägt, freien Eintritt in das ERKA-Bad zu gewähren. Die Verwaltung schließt sich diesem Vorschlag an.
Hierzu ist die Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz zu ändern. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „Die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte „Erste Änderungssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz“ wird beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen können zur Zeit nicht prognostiziert werden. Anlage: Entwurf „Erste Änderungssatzung vom 05.07.2017 zur Benutzungs- und Gebührensatzung für das Sport- und Familienbad der Stadt Erkelenz“
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