Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Mit Schreiben vom 12.04.2017 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgende Beschlussfassung durch den Rat:
„Der Rat der Stadt Erkelenz verpflichtet sich, die Würde der Versammlung, siehe § 20 (Ordnungsgewalt und Hausrecht) der Geschäftsordnung, in allen Sitzungen, an denen Mitglieder des Rates oder sachkundige Bürger teilnehmen, analog des AGG (Allgemeines Gelichstellungsgesetz) zu wahren. Danach ist es auch eine Belästigung bzw. eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 AGG genannten Zielen in Verbindung stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und/oder ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird. Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Der Bürgermeister lässt die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Erkelenz entsprechend ändern.“
Hinsichtlich der Antragsbegründung wird auf den beigefügten Antrag verwiesen.
Bei der Geschäftsordnung des Rates handelt es sich um das Innenrecht der kommunalen Vertretung, sie entfaltet keine Außenwirkung. Aufgrund seiner Geschäftsordnungsautonomie kann ausschließlich der Rat über eine Änderung der Geschäftsordnung beschließen. Beschlussentwurf: „……………“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 12. April 2017
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