Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Nach § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sind dem Land jährlich zum 15. März die auf Basis der Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarfe der Kindpauschalen in den einzelnen Betreuungsformen zu melden. Insofern ist die Kindergartenbedarfsplanung jährlich fortzuschreiben und dem aktuellen Bedarf anzupassen. Unter Berücksichtigung der Kinderzahlen im Kindergartenjahr 2017/2018 und der bestehenden Nachfrage wurde in einvernehmlicher Abstimmung mit den freien Trägern der Kindertageseinrichtungen in der Stadt Erkelenz der aus der beigefügten Kindergartenbedarfsplanung ersichtliche Bedarf an Betreuungsplätzen im kommenden Kindergartenjahr ermittelt. Die Planung beinhaltet das flächendeckende und bedarfsgerechte Angebot an Plätzen für Kinder unter drei Jahren und über drei Jahre. Nach Beschlussfassung durch den Jugendhilfeausschuss soll entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dem Land - bis zum 15.03.2017 - der im kommenden Kindergartenjahr bestehende Bedarf mitgeteilt werden. Der zu meldende Bedarf ist Grundlage für die Mitfinanzierung der vorgesehenen Betreuungsplätze durch das Land in Form der nach dem Kinderbildungsgesetz vorgesehenen Kindpauschalen. Im elektronischen Antragsverfahren bedarf es der Mitteilung, dass der formelle Beschluss durch den Jugendhilfeausschuss gefasst worden ist.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die auf der Grundlage des als Anlage 01 beigefügten Konzeptes ermittelten Betreuungsplätze im Rahmen der vorgesehenen Betreuungsformen dem Land bis zum 15.03.2017 als Grundlage für die Betriebskostenförderung zu melden. Sollten sich vor dem 15.03.2017 Änderungsnotwendigkeiten ergeben, die das Gesamtkonzept nicht wesentlich verändern, wird die Verwaltung ermächtigt, dies im Rahmen der laufenden Geschäfte der Verwaltung vorzunehmen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen wird in der Form von Pauschalen für jedes in einer Kindertageseinrichtung aufgenommene Kind gezahlt. Die Stadt hat gemäß § 20 KiBiz den Trägern von Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss zu den Kindpauschalen zu gewähren. Das Land wiederum gewährt dem Jugendamt einen pauschalierten Zuschuss anhand der am 15. März d.J. erstellten verbindlichen Kindergartenbedarfsplanung.
Finanzierung der Tageseinrichtungen nach Träger
Die Kindpauschalen für die in der Anlage dargestellten Betreuungszeiten im Kindergartenjahr 2017/18 betragen 10.499.389,91€.
Anlagen: 01 Angebot an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Erkelenz.
02 Kindpauschalen 2017/18
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