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Tatbestand: Bedingt durch die Änderungen der Gemeindeordnung durch das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sind hinsichtlich der Aufwandsentschädigung und der Regelung zum Ersatz von Verdienstausfall Anpassungen der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz erforderlich. Gleichzeitig sollen zwei redaktionelle Anpassungen erfolgen, die sich aufgrund von Änderungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bzw. des Landesbeamtengesetzes NRW ergeben haben.
Eine Synopse (Gegenüberstellung der aktuellen Fassung und der geplanten Änderung) sowie eine entsprechende Änderungssatzung – auf Basis der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW – ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die als Anlage beigefügte 10. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz wird hiermit beschlossen.“ Finanzielle Auswirkungen: ---
Anlagen: Synopse zur 10. Änderungssatzung 10. Änderungssatzung zur Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Erkelenz
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