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Vorlage - A 60/103/2016  

 
 
Betreff: Entwidmung Friedhof Borschemich (alt)
hier: 1. Entwidmung des Friedhofs Borschemich (alt)
2. 4. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003
Status:öffentlich  
Federführend:Baubetriebs- und Grünflächenamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2016 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.12.2016 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Friedhofssatzung_4 Änderung  

Tatbestand:

Im Zuge der Umsiedlung Borschemich ist am neuen Umsiedlungsstandort auf dem Grundstück Gemarkung Erkelenz, Flur 9, Nr. 305, gelegen an der Marienstiftstraße (neu) eine neue Friedhoffläche ausgewiesen und am 01.07.2009 in Betrieb genommen worden. Da nach § 1 Bestattungsgesetz NRW Tote ausschließlich auf einer als „Friedhof“ gewidmeten Fläche bestattet oder deren Asche beigesetzt werden dürfen, wurde die o. a. Fläche zuvor mit Beschluss des Rates vom 01.04.2009 als Friedhof gewidmet.

 

Zu 1. Entwidmung des Friedhofs in Borschemich

Mit Beschluss des Rates vom 01.04.2009 wurde der Friedhof Borschemich mit Ablauf des 31.12.2012 geschlossen, so dass seit dem 01.01.2013 dort keine Bestattungen mehr stattgefunden haben. Entsprechend der zwischen der Stadt Erkelenz und der RWE Power AG getroffenen Umsiedlungsvereinbarungen vom 02.07.2010 bzw. 15.07.2010 soll der Friedhof in Borschemich nach Abschluss der Umbettungen entwidmet und die Flächen an RWE Power übertragen werden. Die letzten Umbettungen werden bis zum 31.01.2017 erfolgen, so dass nunmehr entsprechend der Vereinbarungen die Friedhofsfläche gem. § 3 Bestattungsgesetz NRW  und § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz zu entwidmen ist.             

 

Zu 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz

Aufgrund der Entwidmung erfolgt die entsprechende Änderung der Friedhofssatzung. Die 4. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der Fassung der Änderungssatzung vom 21.03.2007 beinhaltet lediglich die Anpassung des § 1 „Geltungsbereich“. Buchstabe b).  Friedhof Borschemich wird gestrichen.

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„1.Der Friedhof in Borschemich, gelegen an den Straßen Alter Kirchweg / Am Schwarzen Berg, wird zum 01.02.2017 entwidmet.

2.Die als Anlage dem Original der Niederschrift beigefügte 4. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung vom 18.12.2003 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 25.09.2013 wird beschlossen.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Entwurf der 4. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Erkelenz vom 18.12.2003 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom  25.09.2013

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Friedhofssatzung_4 Änderung (115 KB)