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Vorlage - A 61/391/2016  

 
 
Betreff: Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
13.12.2016 
15. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2016 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.12.2016 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Übersicht Aufhebung 10. Änd. BBB_IIIA  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 19.04.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe den Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, gefasst. In der Sitzung wurde beschlossen zu dem Entwurf der Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie den Bezirksausschuss  Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 10 vom 29.04.2016 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 10.05.2016 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

2.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 28.04.2016 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

3.Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 03.05.2016 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurde in seiner Sitzung am 30.06.2016 beschlossen, den Tagesordnungspunkt als Bericht zu behandeln, so dass kein Beschluss gefasst wurde.  

 

  1.               Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 19.04.2016 wurde der Entwurf der Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 vom 23.09.2016 in der Zeit vom 04.10.2016 bis 04.11.2016  öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen.

 

Die Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„Die Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage:

Übersicht über den Geltungsbereich der Aufhebung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht Aufhebung 10. Änd. BBB_IIIA (341 KB)