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Vorlage - A 61/387/2016  

 
 
Betreff: 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
13.12.2016 
15. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2016 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.12.2016 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme Öffentl. und TÖB 12. Änd. BBP III A 2 Oestrich  
Übersicht_BBP_Nr.IIIA2_12.Änd.  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 18.09.2012 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung die Aufstellung der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  sowie den Bezirksausschuss  Erkelenz-Mitte zu beteiligen.

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die öffentliche Bekanntmachung des Termins der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde mit Amtsblatt Nr. 24 vom 27.11.2015 bekannt gemacht.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 08.12.2015 im Rathaus der Stadt Erkelenz durchgeführt. Seitens der Öffentlichkeit wurden während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen vorgetragen.

 

2.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 24.11.2015 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -  zur Abwägung und aufgelistet sind.

 

3.Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte wurde mit Schreiben vom 09.12.2015 beteiligt. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Sitzung am 25.02.2016 vorgestellt. Hinsichtlich des Bebauungsplanes  wurde folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss (als Empfehlung an die Verwaltung):

„Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte stimmt der Änderung des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 "Oestrich“, Erkelenz-Mitte, zu.“

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

  1.               Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 13.09.2016, des Hauptausschusses vom 15.09.2016 und des Rates der Stadt Erkelenz vom 21.09.2016 wurde der Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 vom 23.09.2016 in der Zeit vom 04.10.2016  bis 04.11.2016 öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden keine abwägungsrelevante Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen.

 

In dieser Sitzung soll über die während des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes, hier der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB  vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.

 

Die 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„.1.Über die während der frühzeitigen Beteiligung  gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

  1. Die 12. Änderung des  Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“

Finanzielle Auswirkungen:

Die 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“ hat unmittelbar keine finanziellen Auswirkungen. Sollten nach Rechtskraft der Änderung für hiervon betroffene Grundstücke im unbeplanten Innenbereich Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden, so ist die Kostenträgerschaft über Erschließungsverträge zu regeln.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte

 

Übersicht über den Geltungsbereich der 12. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes Nr. IIIA2 „Oestrich“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Öffentl. und TÖB 12. Änd. BBP III A 2 Oestrich (235 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht_BBP_Nr.IIIA2_12.Änd. (685 KB)