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Vorlage - A 61/386/2016  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 "Gewerbe- und Industriepark Commerden", Erkelenz-Mitte
hier: Beschluss über die vorgetragenen Stellungnahmen während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe Vorberatung
13.12.2016 
15. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2016 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.12.2016 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Stellungnahme Öffentl. und TÖB 1. Änd. BBP Nr. XIX-3 GIPCO  
Übersicht_Geltungsbereich_1.ÄnderungBBP_Nr.XIX_3  

Tatbestand:

In seiner Sitzung am 21.06.2016 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaftsförderung und Betriebe die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, beschlossen und beschlossen, das Verfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchzuführen. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, ist gem. § 13 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bezirksausschuss Erkelenz-Mitte und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu beteiligen.

 

1.Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Das Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 28.09.2016 an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, eingeleitet.

Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden während des Beteiligungsverfahrens abwägungsrelevante Stellungnahmen vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange -  zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

 

2.Beteiligung des Bezirksausschusses

Der Bezirksausschuss Erkelenz- Mitte wurde mit Schreiben vom 29.09.2016 beteiligt. Seitens des Bezirksausschusses wurden bisher keine Stellungnahme eingereicht.

 

3.   Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Nach Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen,  Wirtschaftsförderung und Betriebe vom 21.06.2016 wurde der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, nach Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 19 vom 23.09.2016 in der Zeit vom 04.10.2016 bis 04.11.2016  öffentlich ausgelegt.

Während der öffentlichen Auslegung wurden  abwägungsrelevante Stellungnahmen  der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragen, die in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentliche Belange - zur Abwägung und Beschlussfassung aufgelistet sind.

 

In dieser Sitzung soll über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, vorgetragenen Stellungnahmen gemäß § 1 Abs. 7 BauGB entschieden werden.

 

Umweltverträglichkeitsprüfung

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im Vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wird.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, soll in dieser Sitzung als Satzung Gemäß § 10 BauGB beschlossen werden.

 

Aspekte Stadtmarketing/Lokale Agenda 21

Aspekte des Stadtmarketings sind durch die vorliegende Planung nicht betroffen. Durch den Bebauungsplan werden agendarelevante Aspekte berücksichtigt. Aufgrund der Gesetze, die in der Bauleitplanung zu beachten sind, ist eine nachhaltige ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Ausführung von Planungen gewährleistet.

 

Die Bauleitpläne sollen gemäß § 1 Abs. 5 BauGB eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an Hauptausschuss und Rat):

„1.Über die während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, wird nach Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange, wie in der Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit  und  Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, beigefügten Abwägungstabelle vorgeschlagen, entschieden.

Die Anlage zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte, wird unter Berücksichtigung dieser Beschlüsse gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Eine Vergrößerung der Verkehrserschließungsflächen hat eine Erhöhung der Erschließungskosten zur Folge.


Anlagen:

Anlage - Stellungnahmen der Öffentlichkeit und Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zur Beschlussvorlage der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte

 

Übersicht über den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. XIX/3 „Gewerbe- und Industriepark Commerden“, Erkelenz-Mitte

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme Öffentl. und TÖB 1. Änd. BBP Nr. XIX-3 GIPCO (233 KB)      
Anlage 2 2 Übersicht_Geltungsbereich_1.ÄnderungBBP_Nr.XIX_3 (202 KB)