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Tatbestand: Im Jahre 1983 hat die Stadt Erkelenz das ehemalige Kreuzherrenkloster Haus Hohenbusch mit zugehörigem Ackerland erworben, um das ehemalige Kreuzherrenkloster unter Beachtung der Vorgaben des Denkmalschutzes zu einem Forum für kulturelle Veranstaltungen aus- und umzubauen.
Seit diesem Zeitpunkt wurden die Räumlichkeiten renoviert, das Gebäude hergerichtet, das Klostercafé eröffnet und im Obergeschoss des Herrenhauses in den ehemaligen Schlafzellen die Musealen Zellen als Baustein zur Geschichte des Klosters Hohenbusch geschaffen.
Das ehemalige Kreuzherrenkloster hat sich auch Dank des starken Engagements des Fördervereins Haus Hohenbusch e.V. in den Folgejahren zu einem beliebten Ausflugsziel und Treffpunkt für vielfältige Anlässe etabliert.
Der Förderverein Haus Hohenbusch e.V. beabsichtigt nunmehr, zur Abrundung der Musealen Zellen die Neugestaltung von drei weiteren Räumen im Obergeschoss des Herrenhauses zu beauftragen.
Hierzu wurde Kontakt mit der Fa. Marquardt, Köln, aufgenommen, die bereits im Jahre 2007 auf Vorschlag des Landschaftsverbandes Rheinland die Planung der vorhandenen Musealen Zellen übernommen hat.
Ziel ist es, noch effektiver die Baugeschichte des Klosters, das Leben im Kloster und die Geschichte und das Wirken des Ordens der Kreuzherren darzustellen.
Der Landschaftsverband Rheinland wird sich ebenso an den notwendigen Kosten beteiligen wie der Förderverein.
Zwischenzeitlich liegt ein Grobkonzept der Fa. Marquardt vor, das mit dem Förderverein und der Stadt diskutiert wurde.
Es herrschte Einigkeit darüber, dass dieses Grobkonzept wegen der damit verbundenen hohen Kosten nicht tragbar ist.
Die Fa. Marquardt wurde deshalb gebeten, einen neuen Entwurf vorzulegen, der zum einen das gesteckte Ziel, nämlich die Erweiterung der Ausstellung, zum anderen aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fördervereins berücksichtigt. Auf der Grundlage dieses Entwurfes wird dann ein Feinkonzept entwickelt, welches als Grundlage der Ausführungsplanung dienen wird.
Nach Vorliegen der Ausführungsplanung mit einem belastbaren Kostenvoranschlag soll durch die zuständigen politischen Gremien des Rates der Stadt Erkelenz über die Gewährung eines Zuschusses der Stadt Erkelenz zu der geplanten Maßnahme entschieden werden. Beschlussentwurf(als Empfehlung an den Hauptausschuss): „Der Ausschuss nimmt Kenntnis.“ Finanzielle Auswirkungen: Derzeit keine
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