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Vorlage - A 40/315/2016  

 
 
Betreff: Gewährung von Zuschüssen an Vereine zu den Anschaffungskosten für bewegliche Sachen
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bildung und Sport   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Sport Vorberatung
14.12.2016 
5. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
15.12.2016 
16. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Berechnung des Zuschusses  

Tatbestand:

Aufgrund der vom Rat verabschiedeten Richtlinien zur Förderung der Vereinsarbeit in der Stadt Erkelenz ist es möglich, den anerkannten städtischen Vereinen Investitionszuschüsse, Zuschüsse für die Anschaffung von beweglichen Sachen und Zuschüsse für die Durchführung kultureller Vereinsveranstaltungen zu gewähren.

 

Nach § 7 der Richtlinien kann Sportvereinen zur Anschaffung von Sportgeräten, deren einzelner Anschaffungspreis den Betrag 250,00 € übersteigt, ein Zuschuss von max. 30 % der Gesamtkosten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt  werden. Der Höchstzuschuss beträgt grundsätzlich pro Verein 500,00 €.

 

Im Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 stehen zur Anschaffung von Sportgeräten Haushaltsmittel i.H.v. 2.500,00 € zur Verfügung.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Kultur und Sport vom 15.06.2016 wurden Sportvereinen Mittel i.H.v. 1.249,-- € bewilligt. Somit stehen noch Mittel in ausreichender Höhe zur Bewilligung des Zuschusses für die Schützenbruderschaft „Unserer lieben Frau 1418 Erkelenz e.V.  zur Verfügung.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Verein aufgrund des entsprechenden Kostenvoranschlages zu den Anschaffungskosten der Jugendluftgewehre einen Zuschuss i.H.v. 500,-- €  zu gewähren.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss):

„Der Schützenbruderschaft „Unserer lieben Frau 1418 Erkelenz e.V.“ wird ein anteiliger Zuschuss  zu den Anschaffungskosten von Jugendluftgewehren

i.H.v. 500,-- € gemäß den vom Rat verabschiedeten Richtlinien gewährt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 500,-- €.

 

Die erforderlichen Mittel stehen als Ausgabeermächtigung im Haushaltsplan der Haushaltsstelle 080200 531700 zur Verfügung.


Anlage:

Berechnung des Zuschusses

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Berechnung des Zuschusses (67 KB)