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Tatbestand: Der Verwaltungsrat der NRW.Bank hat auf Vorschlag der Landesregierung das Förderprogramm NRW.Bank.Gute Schule 2010 zur langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur beschlossen.
Ziel des Förderprogrammes ist die qualifizierte Verbesserung des vorhandenen Baubestandes und die Planung und Realisierung einer digitalen Infrastruktur. Auch Neubauten können gefördert werden.
Die Finanzierung erfolgt über Kreditkontingente von der NRW.Bank, die der jeweiligen Kommune durch die vollständige Übernahme der Zins- und Tilgungsleistungen durch das Land NRW gewährt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Kredite ist die Vorlage eines vom Rat zu beschließenden Konzeptes, wie das eingeräumte Kreditkontingent in Anspruch genommen werden soll. Ferner ist systematisch die Möglichkeit eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses für alle Schulgebäude zu prüfen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in einem Konzept zu dokumentieren.
Die Kredite haben jeweils eine Laufzeit von 20 Jahren. Auf die Stadt Erkelenz entfällt ein Kreditkontingent von 3.260.425 €. Es bestimmt sich zur Hälfte nach den Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz und zur Hälfte nach der Höhe der Schulpauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz.
In den Jahren 2017 bis 2020 kann es zu jeweils 25 % (815.106,-- €) abgerufen werden.
Innerhalb von 30 Monaten nach der Auszahlung ist der NRW.Bank eine Bestätigung über die zweckentsprechende Verwendung der Kredite vorzulegen sowie zu bestätigen, dass ein Beschluss über ein Konzept vorliegt, wie die eingeräumten Kreditkontingente in Anspruch genommen werden.
Nicht in Anspruch genommene Kreditkontingente des jeweiligen laufenden Kalenderjahres werden einmalig in das folgende Kalenderjahr übertragen. Werden sie im Folgejahr nicht in Anspruch genommen, verfallen sie. Die nicht genutzten Kreditkontingente des Jahres 2020 verfallen mit Ablauf dieses Jahres.
Die Verwaltung empfiehlt, die auf die Stadt Erkelenz entfallenden Schuldendiensthilfen in einer Gesamthöhe von 3.260.425 € in erster Linie zur Anteilsfinanzierung folgender anstehender und dringend notwendiger Bauprojekte zu verwenden:
- Erweiterung der Offenen Ganztagsschule der Nysterbachschule in Lövenich (Kostenvolumen 2017-2020 = 310.000 €).
- Erweiterung der Offenen Ganztagsschule der Franziskusschule und der Astrid-Lindgren-Schule in Erkelenz (Kostenvolumen 2017-2020 = 750.000 €).
- Erweiterung der Offenen Ganztagsschule der Luise-Hensel-Schule in Erkelenz (Kostenvolumen 2017-2020 = 835.000 €).
- Neubau des Trakt B (Roland Bau) des Cusanus-Gymnasiums (Kostenvolumen 2017-2020 = 2.200.000 €).
Die Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2017 vorgesehen. Ggfls. sind weitere Projekte in die Auflistung durch Ratsbeschluss aufzunehmen.
Die Erstellung eines Konzeptes zu den Möglichkeiten eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses für alle Schulgebäude sollte durch ein externes Fachbüro erfolgen. Hier sieht die Verwaltung nicht die Möglichkeit, dies mit eigenen Kräften zu erstellen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Hauptausschuss und Rat): „1.Die Verwaltung wird beauftragt, dass auf die Stadt Erkelenz entfallende Kreditkontingent in Höhe von 3.260.425 € aus dem Förderprogramm NRW.Bank.Gute Schule 2020 im Rahmen der dort genannten Modalitäten in Anspruch zu nehmen. Auf die Jahre 2017-2020 entfallen jeweils 815.106 €.
2. Die Mittel sind in erster Linie zur Finanzierung folgender Bauprojekte zu verwenden: - Erweiterung der Offenen Ganztagsschule der Nysterbachschule in Lövenich - Erweiterung der Offenen Ganztagsschule der Franziskusschule und der Astrid-Lindgren-Schule in Erkelenz - Erweiterung der Offenen Ganztagsschule der Luise-Hensel-Schule in Erkelenz - Neubau des Trakt B (Roland Bau) des Cusanus-Gymnasiums.
3. Die Verwaltung beauftragt ein externes Fachbüro mit der Erstellung eines Konzeptes zu den Möglichkeiten eines leistungsfähigen Breitbandanschlusses für alle Schulgebäude. Dieses Konzept ist dem Rat der Stadt Erkelenz in einer seiner nächsten Sitzungen vorzustellen.“ Finanzielle Auswirkungen: Einzahlung in den Jahren 2017-2020 jeweils 815.106,-- €. Auszahlung siehe Tatbestand.
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