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Vorlage - A 20/369/2016  

 
 
Betreff: Neunte Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
17.11.2016 
15. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.12.2016 
14. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Änderung Gebührensatzung 2017  
Anlage 2 Abfallgebührenkalkulation 2017  
Anlage 3 Gebührenübersicht 2012-2017  

Tatbestand:

Nachdem in den letzten sechs Jahren die Restmüllgebühr stetig gesenkt bzw. in 2016 unverändert gelassen werden konnte, müssen die Restmüllgebühren für das Jahr 2017 angehoben werden. Aus der beigefügten Gebührenkalkulation ist zu entnehmen, dass sich die Restmüllgebühren gegenüber dem Vorjahr in einer Bandbreite von knapp 15 % bis gut 18 % erhöhen.

 

Ursächlich für diese vorgeschlagene Restmüllgebührenerhöhung sind insbesondere folgende Sachverhalte:

 

  1. Höhere Gebühren für die thermische Verbrennung beim Kreis Heinsberg

 

Die Gebühren des Kreises für die thermische Verbrennung des Rest- und Sperrmülls werden im Jahr 2017 von 103 € auf 119 € pro Gewichtstonne angehoben. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 15,53 %.

 

  1. Erhöhung der Grundgebühr pro Einwohner beim Kreis Heinsberg

 

Neben dieser unter Punkt 1 aufgeführten Erhöhung erhöht der Kreis Heinsberg auch die Grundgebühr pro Einwohner für das Jahr 2017 von 6,30 € auf 6,68 € pro Einwohner. Dies entspricht einer prozentualen Erhöhung von 6,03%.

 

  1. Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage 

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Unter Berücksichtigung des laufenden Jahres wird davon ausgegangen, dass Anfang 2017 die Gebührenausgleichsrücklage noch einen Betrag von ca. 200.000 € ausweisen wird. Um den Vorschriften des § 6 KAG NRW gerecht zu werden, wird daher für 2017-2020 jeweils ein Betrag in 50.000,00 € als Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage gebührenmindernd eingeplant.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der neunten Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz, die dem Original der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt wird, zuzustimmen.


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Die der Niederschrift als Anlage 1 beigefügte „Neunte Änderungssatzung vom 21.12.2016 zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)“ wird beschlossen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlagen.


Anlagen:

Entwurf „Neunte Änderungssatzung vom 21.12.2016 zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung)“

Kalkulationsübersicht

Gegenüberstellung der Gebühren 2012-2017

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Änderung Gebührensatzung 2017 (127 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Abfallgebührenkalkulation 2017 (1529 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Gebührenübersicht 2012-2017 (74 KB)