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Tatbestand: Die Traditionelle Funkengarde Erkelenz Blau-Weiß der EKG 1832 e.V. beantragt, für die Fahrt nach Bad Windsheim in der Zeit vom 05. bis 06.11.2016 anlässlich des „Narrenweckens“ einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren.
Gemäß Zuschussrichtlinien beträgt der Fördersatz für Fahrten nach Bad Windsheim für Erwachsene 16,00 Euro je Teilnehmer und für Jugendliche (bis 18 Jahren) 31,00 Euro je Teilnehmer. Er kann sich für Jugendliche (bis 18 Jahre) bis auf 50,00 Euro erhöhen, wenn die bereitgestellten Mittel von 5.000,00 Euro dadurch nicht überschritten werden. Maximal 30 Teilnehmer werden bezuschusst.
Aus der bisherigen Zuschussgewährung für das Jahr 2016 verbleibt ein Restbetrag in Höhe von 700,00 Euro. An der Fahrt nach Bad Windsheim nehmen 70 Personen teil, davon 10 Jugendliche. Somit kann der Zuschuss für die Jugendlichen (bis 18 Jahren) auf 38,00 Euro je Teilnehmer erhöht werden und es ergibt sich folgende Zuschussberechnung:
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Traditionellen Funkengarde Erkelenz Blau-Weiß der EKG 1832 e.V. wird für die Fahrt nach Bad Windsheim in der Zeit vom 05. bis 06.11.2016 anlässlich des Narrenweckens ein Zuschuss in Höhe von 700,00 Euro gewährt.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten betragen 700,00 Euro und stehen im Haushaltsplan unter Produktsachkonto 011500.531800 zur Verfügung.
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