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Tatbestand: Nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin bzw. ihrem Stellvertreter und Besitzerinnen und Beisitzern.
Für die neue Wahlperiode der Personalvertretung (01.07.2016 – 30.06.2020) werden
Richter Peter Jakubowski (Direktor des Arbeitsgerichts Wesel) als Vorsitzender der Einigungsstelle und Richterin Anke Salchow (Justizministerium NRW) als stv. Vorsitzende der Einigungsstelle
vorgeschlagen. Beide haben diese Funktion in der letzten Einigungsstelle wahrgenommen und jeweils ihre Zustimmung signalisiert, auch für die neue Wahlperiode (2016-2020) zur Verfügung zu stehen.
Die Personalvertretung hat den vorgeschlagenen Personen für den Vorsitz bzw. stv. Vorsitz zugestimmt.
Nach der Novelle des LPVG NRW ist zu den folgenden zwei Punkten keine Einigung zwischen Personalrat und oberster Dienstbehörde mehr erforderlich:
Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Gemäß § 67 LPVG NRW werden Richter Peter Jakubowski (Direktor des Arbeitsgerichts Wesel) und Richterin Anke Salchow (Justizministerium NRW) zum Vorsitzenden bzw. zur stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Erkelenz bestellt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine.
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