Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/412/2016  

 
 
Betreff: Bildung der Einigungsstelle der Stadt Erkelenz gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
15.09.2016 
14. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
21.09.2016 
13. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Nach § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Sie besteht aus einer unparteiischen vorsitzenden Person, ihrer Stellvertreterin bzw. ihrem Stellvertreter und Besitzerinnen und Beisitzern.

 

Für die neue Wahlperiode der Personalvertretung (01.07.201630.06.2020) werden

 

Richter Peter Jakubowski (Direktor des Arbeitsgerichts Wesel) als Vorsitzender der Einigungsstelle und

Richterin Anke Salchow (Justizministerium NRW) als stv. Vorsitzende der Einigungsstelle

 

vorgeschlagen. Beide haben diese Funktion in der letzten Einigungsstelle wahrgenommen und jeweils ihre Zustimmung signalisiert, auch für die neue Wahlperiode (2016-2020) zur Verfügung zu stehen.

 

Die Personalvertretung hat den vorgeschlagenen Personen für den Vorsitz bzw. stv. Vorsitz zugestimmt.

 

Nach der Novelle des LPVG NRW ist zu den folgenden zwei Punkten keine Einigung zwischen Personalrat und oberster Dienstbehörde mehr erforderlich:

 

-

Anzahl der Beisitzer/innen

Gemäß § 67 III LPVG NRW wird die Einigungsstelle tätig mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der stellvertretenden Person und sechs Beisitzern bzw. Beisitzerinnen, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte benannt werden.

 

-

Namentliche Benennung der Beisitzer/innen

Zukünftig erfolgt die Bestellung der Beisitzer/innen nur noch anlassbezogen.

 


Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):

„Gemäß § 67 LPVG NRW werden Richter Peter Jakubowski (Direktor des Arbeitsgerichts Wesel) und Richterin Anke Salchow (Justizministerium NRW) zum Vorsitzenden bzw. zur stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle der Stadt Erkelenz bestellt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.