Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/344/2016  

 
 
Betreff: Einführung und Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
09.03.2016 
10. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Würdigung und Dank

 

Wie ich den Mitgliedern des Rates bereits mit E-Mail vom 02.02.2016 mitgeteilt habe, hat Stephan Pütz vor mir als Wahlleiter seinen Mandatsverzicht erklärt und unterzeichnet. Als Nachfolgerin aus der Reserveliste von der Partei Bündnis 90/Die Grünen  wurde von mir Frau Dignanllely Meurer festgestellt.

 

Bevor ich nun zur anstehenden Einführung und Verpflichtung komme, möchte ich die Gelegenheit nutzen und Herrn Pütz den Dank der Stadt Erkelenz für sein ehrenamtliches Engagement in Rat und Ausschüssen aussprechen.

 

 

Nachfolge im Rat

 

Nachdem Herr Pütz mit Ablauf des 20.01.2016 auf sein Mandat im Rat verzichtet hat, wurde Frau Meurer als Ersatzbewerberin festgestellt. Am 22.01.2016 erfolgte im Amtsblatt der Stadt Erkelenz die öffentliche Bekanntmachung über die Feststellung der Ersatzbestimmung. Frau Meurer ist seit dem 30.01.2016 Mitglied des Rates der Stadt Erkelenz. Die Kommunalaufsicht ist von mir hierüber in Kenntnis gesetzt worden.

 

Einsprüche, die gegen die Feststellung der Ersatzbestimmung gerichtet gewesen wären, sind nach Veröffentlichung nicht eingegangen.

 

Ich stelle fest, dass die Voraussetzungen, Frau Meurer als Ratsmitglied einzuführen, damit vorliegen.

 

Die Verpflichtungserklärung, die in der Sitzung vom Bürgermeister vorgesprochen wird und von der zu Verpflichtenden nachzusprechen ist, lautet:

 

„Hiermit verpflichte ich mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Erkelenz erfüllen werde.“

 

Die Verpflichtungserklärung ist von der zu Verpflichtenden eigenhändig zu unterzeichnen und wird durch Unterschrift des Bürgermeisters geschlossen. Sie wird dem Original der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.