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Vorlage - A 20/323/2015  

 
 
Betreff: Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW sowie von erheblichen über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW
hier: Zustimmung zu erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Beschaffung von 3 Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Kommunalwirtschaft und Liegenschaften/Kämmerei   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.09.2015 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die zunächst für das Haushaltsjahr 2015 geplante Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges MLF für die Löschgruppe Hetzerath wird auf das Jahr 2016 verschoben, weil ein dringender, kurzfristiger Bedarf besteht, 3 Mannschaftstransportwagen (MTW) für die Freiwillige Feuerwehr Erkelenz zu beschaffen:

 

1.

MTW für den Löschzug Erkelenz-Mitte und die Löschgruppe Holzweiler:

Die derzeit im Einsatz befindlichen ersatzbedürftigen Fahrzeuge des Löschzuges Erkelenz-Mitte und der Löschgruppe Holzweiler sind 27 bzw. 26 Jahre alt und demnach nicht mehr auf dem aktuellen Anforderungsstand. Aufgrund des Alters sind kurzfristige Ausfälle wegen notwendiger Reparaturen nicht auszuschließen. Darüber hinaus sind Reparaturkosten an diesen Altfahrzeugen nicht wirtschaftlich. Die gewöhnliche Nutzungsdauer von Mannschaftstransportwagen/Feuerwehrfahrzeugen beträgt laut Abschreibungstabelle 9 Jahre. Diese Nutzungsdauer ist vorliegend bereits erheblich überschritten.

 

Die Auszahlungen für die anzuschaffenden MTWen für den Löschzug Erkelenz-Mitte und die Löschgruppe Holzweiler belaufen sich auf jeweils 38.000,00 €, also insgesamt 76.000,00 €.

 

2.

MTW als Einsatzführungsfahrzeug für den Einsatzleiter:

Die Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung Köln vom 01.08.2015 zum Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr in Erkelenz ist mit der Auflage erfolgt, dass ein Einsatzführungsfahrzeug für den jeweiligen Einsatzleiter kurzfristig angeschafft wird. Zur Erfüllung dieser Auflage soll ein MTW zum Einsatz als Einsatzführungsfahrzeug angeschafft werden.

 

Die Auszahlungen für den anzuschaffenden MTW als Einsatzführungsfahrzeug belaufen sich auf 45.000,00 €.

 

Die für den Kauf dieser 3 MTW benötigten Mittel in Höhe von 121.000,00 € sind im Haushaltsplan 2015 nicht eingeplant. Diese Mittel müssen daher außerplanmäßig gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bereitgestellt werden. Aufgrund der Erheblichkeit der geplanten außerplanmäßigen Auszahlungen sieht das Gesetz vor, dass solche Auszahlungen nur geleistet werden dürfen, soweit der Rat den Auszahlungen vorher zustimmt. Gedeckt werden können diese erheblichen außerplanmäßigen Auszahlungen durch Einsparungen bei der investiven Maßnahme B02157017 „Feuerwehrfahrzeug MLF Hetzerath“.


Beschlussentwurf:

„Den außerplanmäßigen Auszahlungen von insgesamt 121.000,00 € bei den Maßnahmen

 

-          B02157022 „MTW Löschzug Erkelenz-Mitte“= 38.000,00 €

-          B02157023 „MTW Löschgruppe Holzweiler“= 38.000,00 €

-          B02157024 „Einsatzführungsfahrzeug (MTW) Einsatzleiter“= 45.000,00 €

 

wird gem. § 83 Abs. 2 GO NRW zugestimmt.

 

Die Deckung erfolgt durch eine entsprechende Einsparung bei der Maßnahme B02157017 - Feuerwehrfahrzeug MLF Hetzerath -.“


Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Beschlussentwurf.