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Vorlage - A 30/176/2015  

 
 
Betreff: Erlass einer Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in den Gemarkungen Immerath und Borschemich aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
16.09.2015 
8. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen  

Tatbestand:

Gemäß § 58 Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) hat der Flurbereinigungsplan für Festsetzungen, die im gemeinschaftlichen Interesse der Beteiligten oder im öffentlichen Interesse getroffen werden, die Wirkung von Gemeindesatzungen. Nach Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens können die Festsetzungen mit Zustimmung der Gemeindeaufsichtsbehörde durch Gemeindesatzung geändert oder aufgehoben werden.

 

Dementsprechend sollen aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme durch RWE Power die im gemeinschaftlichen Interesse getroffenen Festsetzungen - Bewirtschaftung von Feldflächen und sonstigen Grundstücken - für die jeweiligen Beteiligten der im Flurbereinigungsverfahren Immerath, Schlussfeststellung vom 05.12.1983, entstandenen Wegeparzellen in der Gemarkung Immerath, Flur 21, Flurstück 5 tlw., Flurstück 12 tlw., Flurstück 43 tlw. (Wasserfläche)

sowie in der Gemarkung Borschemich, Flur 8, Flurstück 63 tlw., Flurstück 86 tlw., Flurstück 95 Restfläche, Flurstück 114 Restfläche, Flurstück 119 tlw., Flur 9, Flurstück 40 Restfläche (Wasserfläche), Flurstück 95, Flurstück 130 Restfläche, Flurstück 135 Restfläche (Bach), Flur 10, Flurstück 27 tlw., Flurstück 58 Restfläche, Flurstück 75 tlw., Flurstück 99 tlw., Flur 11, Flurstück 63 tlw., Flur 12, Flurstück 100 tlw., Flur 15, Flurstück 24 Restfläche durch Satzung aufgehoben werden.

 

Diese Satzung ist vor der Bekanntmachung der Aufsichtsbehörde, dem Landrat des Kreises Heinsberg, zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Aufhebungsabsicht wurde am 26.06.2015 im Amtsblatt der Stadt Erkelenz bekannt gemacht und ab diesem Zeitpunkt eine einmonatige Frist zur Erhebung von Einwendungen gewährt. Einwendungen wurden nicht erhoben.

 

Die genehmigte Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.


Beschlussentwurf:

„Die dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Satzung der Stadt Erkelenz über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen in der Gemarkung Immerath, Flur 21, Flurstück 5 tlw., Flurstück 12 tlw., Flurstück 43 tlw. (Wasserfläche) und in der Gemarkung Borschemich, Flur 8, Flurstück 63 tlw., Flurstück 86 tlw., Flurstück 95 Restfläche, Flurstück 114 Restfläche, Flurstück 119 tlw., Flur 9, Flurstück 40 Restfläche (Wasserfläche), Flurstück 95, Flurstück 130 Restfläche, Flurstück 135 Restfläche (Bach), Flur 10, Flurstück 27 tlw., Flurstück 58 Restfläche, Flurstück 75 tlw., Flurstück 99 tlw., Flur 11, Flurstück 63 tlw., Flur 12, Flurstück 100 tlw., Flur 15, Flurstück 24 Restfläche aufgrund der bergbaulichen Inanspruchnahme wird erlassen.“


Finanzielle Auswirkungen:

RWE Power zahlt an die Stadt Erkelenz für die Dauer der bergbaulichen Inanspruchnahme die in den entsprechenden Vereinbarungen festgelegten Entschädigungen.


Anlage:

Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung über die Aufhebung von Festsetzungen auf Wegeparzellen (3617 KB)