Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 61/324/2015  

 
 
Betreff: Antrag der Fraktion Freie Wähler - UWG Erkelenz zur Einrichtung eines Bergbauschadenskatasters vom 16.03.2015
Status:öffentlich  
Federführend:Planungsamt   
Beratungsfolge:
Braunkohlenausschuss Entscheidung
03.09.2015 
2. Sitzung des Braunkohlenausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der Fraktion Freie Wähler UWG Erkelenz vom 16.03.2015 - Bergbauschadenskataster  

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 16.03.2015 beantragt die Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz, „die Verwaltung möge ein Bergbauschadenskataster einrichten, das zukünftig alle bestätigten Bergbauschäden im Stadtgebiet aufführt. Darüber hinaus sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg und der RWE Power AG besonders gefährdete Bereiche auszuweisen, in denen vermehrt mit Bodenbewegungen zu rechnen ist. Die Bürger in diesen Risikobereichen sind hierüber zu informieren. Das Schadenskataster ist außerdem über die Homepage der Stadt Erkelenz erreichbar, um eine maximale Transparenz für die Bürger zu gewährleisten.“

 

Entstehung von Bergschäden

 

Für einen sicheren Betrieb der Braunkohlentagebaue im Rheinischen Revier ist es notwendig, den Grundwasserspiegel im unmittelbaren Tagebaubereich abzusenken und auf einen ausreichend tiefen Stand zu halten. Hierzu ist es erforderlich, dass der Grundwasserspiegel bis unterhalb der tiefsten Sohle des Tagebaus abgesenkt wird (sogenannte Sümpfungsmaßnahmen).

 

Die Bodensenkungen durch Grundwasserabsenkungen im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau und die Hebung des Geländes nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen wird in der aktuellen Fachliteratur als langsam verlaufend und sehr gleichmäßig beschrieben und stellen dort keine Gefährdung für bauliche Anlagen dar.

 

Das führt dazu, dass im Gegensatz zum Einwirkungsbereich des untertägigen Steinkohlenbergbaus im weiträumigen Bereich der Grundwasserabsenkungen durch Braunkohletagebaue vergleichsweise wenig Bergschäden auftreten, die lediglich im eng begrenzten Bereich geologischer Besonderheiten zu erwarten sind. Dies kann auf sogenannten bewegungsaktiven tektonischen Verwerfungen und in Auebereichen der Fall sein.

 

Gleichwohl nimmt die Verwaltung die Sorgen ernst, dass es in den von Maßnahmen der bergbaubedingten Grundwasserhaltung beeinflussten Bereichen auf dem Erkelenzer Stadtgebiet zu Bergschäden komme bzw. kommen kann.

 

Nach Erkenntnis der Verwaltung können potentielle Bergschäden deshalb bezogen auf das Stadtgebiet nur in folgenden, eng begrenzten Bereichen auftreten:

 

  • Im Bereich der bewegungsaktiven Störungen „Wegberger Sprung“ (Stadtkern) und „Lövenicher Sprung“ (Bereich Lövenich/Katzem)
  • In Auebereichen mit Sümpfungseinfluss von Lövenich (Nysterbachaue), Geneiken/Genfeld (Schwalmaue), Keyenberg/Kuckum (Niersaue)

 

Einen Überblick über die aktuelle Bergschadenssituation im Erkelenzer Stadtgebiet und deren Entwicklung werden in der Sitzung des Braunkohlenausschusses Vertreter der RWE Power AG und des Verbandes bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer e.V. (VBHG) geben und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Bergschadensvorsorge

 

Um Bergschäden zu vermeiden, werden Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange bei der Erstellung von Bebauungsplänen beteiligt, wie etwa die Bezirksregierung Arnsberg Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW und die RWE Power AG. Diese Informationen fließen soweit von Belang in die Bauleitpläne z.B. als Hinweis ein und sind somit allgemein zu jedermanns Einsicht zugänglich für Bürger und alle Adressaten der Bauleitplanung.

 

Das Bauordnungsamt unterrichtet zudem die Abteilung Bergschäden - Markscheiderei der RWE Power AG über Bauvorhaben, die im Bereich definierter tektonischer Verwerfungszonen oder Auebereiche geplant sind, gemäß § 110 Abs. 6 BBergG zur vorsorglichen Prüfung aus Bergschadensgesichtspunkten. Das Ergebnis der Überprüfung wird den Bauherren schriftlich mitgeteilt, sofern aus Bergschadenssicht irgendwelche Bedenken bestehen bzw. besondere Maßnahmen zu berücksichtigen sind oder allgemeine Hinweise zur Gründungsplanung zweckdienlich sind. Die Prüfung und etwaige Vorsorgemaßnahmen sind für die Bauherren kostenlos.

 

Auch zu diesen Aspekten werden die eingeladenen Sachverständigen vortragen und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Schadensmeldung und –bearbeitung

 

Bei einer Bergschadensvermutung durch Sümpfungsmaßnahmen der RWE Power AG haben Haus- und Grundstückseigentümer die Möglichkeit sich im Planungsamt, Sachgebiet Braunkohlenplanung/Umsiedlung, beraten zu lassen und die Möglichkeit im Rahmen der Gesamtmitgliedschaft braunkohlebetroffener Gebietskörperschaften durch VBHG – Sachverständige (Bauingenieure, Architekten, Markscheider), eine kostenlose sogenannte Technische Vorprüfung ihres Schadens zu erhalten. Ein Vertreter des VBHG ist zu der Sitzung eingeladen und wird über Arbeit und Erfahrungen berichten.

 

Bei der Geltendmachung und Abgeltung von Bergschäden handelt es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit, die zwischen Geschädigtem und dem Verursacher zu regeln ist.

Stellt ein Eigentümer einen Gebäudeschaden fest und wird eine bergbauliche Verursachung vermutet, können Betroffene diesen Schaden direkt an RWE Power melden. Wie die Bearbeitung der Schadensmeldung erfolgt, wird in der Sitzung ein Vertreter der RWE Power AG erläutern.

 

Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW

 

Darüber hinaus hat das Land die Einrichtung einer Anrufungsstelle „Bergschaden Braunkohle NRW“ organisiert, wo Geschädigte kostenfrei eine Klärung etwaiger Schadensersatzansprüche prüfen können. Der Vorsitzende der Anrufungsstelle wird in der Sitzung über die Arbeit der Anrufungsstelle berichten und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Bergbau Transparenzvereinbarung

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH NRW), die RAG AG und die RWE Generation SE/RWE Power AG haben am 24. Februar 2014 eine Vereinbarung geschlossen, die für mehr Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen zwischen Anwohnern und Unternehmen sorgen soll (sogenannte „Transparenzvereinbarung“). In der Vereinbarung verpflichten sich Land und Unternehmen u.a. dazu, mehr Transparenz und Offenheit zu schaffen hinsichtlich der Daten und Informationen zu den bergbaulichen Vorhaben und ihre Auswirkungen, die bei Behörden und Unternehmen vorliegen.

 

In der Transparenzvereinbarung sind unter Kapitel VII. Punkt 1.4 „Informationsdienst zu bergbaubedingten Bodenbewegungen und ihren Auswirkungen im Rheinischen Revier“ u.a. folgende Ziele und Kernelemente formuliert

(http://www.mweimh.nrw.de/presse/_container_presse/Transparenzpapier_Stand_19_02_2014-mit_neuem_Deckblatt.pdf, 07.08.2015):

 

„1.4.1Ziele:

 

-          Umfassende, vollständige und transparente Information zu Bodenbewegungen im Braunkohlenrevier und deren mögliche Auswirkungen unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen

-          Unterstützung für Menschen, die durch Bodenbewegungen einen materiellen Schaden erleiden

-          Unterstützung für Planungsträger, damit sie absehbare Abläufe bei den Planungen einbeziehen können.

 

1.4.2Kernelemente:

 

-          Zusammenführung der bei verschiedenen privaten und öffentlichen Stellen (RWE Power, Bergbehörde, Wasserbehörden, Wasserverbände, Geol. Dienst, Vermessungsbehörden etc.) vorhandenen Daten und Informationen zu Beschaffenheit des Untergrundes, zur Grundwassersituation, zu Bodenbewegungen und zu Bergschäden

-          Visualisierung und Präsentation von Daten unter Zugrundelegung des Datenschutzes im Rahmen eines öffentlich zugänglichen Informationssystems.“

 

Informationen über Bergschäden

 

Im Rahmen der Transparenzinitiative informiert die RWE Power AG ab dem Jahr 2014 in einem jährlichen Bericht über die Bergschadenssituation im Rheinischen Braunkohlenrevier und darüber hinaus in Form von Gesprächen die Verwaltung zum Stand der Bergschadensthematik auf dem Stadtgebiet.

Durch Grundwasserabsenkung verursachte Bergschäden sind der Verwaltung lediglich in grob definierten Räumen bekannt, in denen geologische Besonderheiten vorliegen, wie im Bereich des Wegberger Sprungs im Stadtkern, vereinzelt in Lövenich (Tektonikbergschäden) und entwässerter Auegebiete mit humosen Böden, im Wesentlichen im Bereich Nysterbachaue in Lövenich (Auebergschäden). Wie schon ausgeführt handelt, es sich bei der Geltendmachung und Abgeltung von Bergschäden um privatrechtliche Angelegenheiten, die zwischen dem Geschädigten und dem Verursacher zu regeln ist. Aus Datenschutzgründen liegen der Verwaltung keine parzellenscharfen betroffenen Grundstücke oder namentlich betroffene Eigentümer vor. Die Statistiken beziehen sich auf die Anzahl von Erstmeldungen, Wiederholungsmeldungen, Anrufungsfälle und neue Bergschäden im Stadtgebiet. Betroffene erhalten nach Kenntnis der Verwaltung nach Vorlage eines Eigentumsnachweises individuell und umfassend Auskunft über bergschadensrelevante Informationen zum betreffenden Grundstück. Darüber hinaus wird für eine Schadensbeurteilung – unter Beachtung des Datenschutzes – auch Einsichtnahme in weitere Unterlagen gewährt. Der Antrag, die Verwaltung möge ein Bergbauschadenskataster einrichten, das zukünftig alle bestätigten Bergbauschäden im Stadtgebiet aufführt, ist unter Beachtung des Datenschutzes und der vorliegenden Angaben nicht realisierbar. Mit der Einführung eines geplanten Informationsdienstes zu bergbaubedingten Bodenbewegungen und ihren Auswirkungen unter Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen wird dem berechtigten Informationsbedürfnis künftig auch unter Zugrundelegung des Datenschutzes Rechnung getragen.


Beschlussentwurf:

„Dem Antrag auf Errichtung eines Bergbauschadenskatasters wird nicht gefolgt. Die Verwaltung wird beauftragt für die Internetseite der Stadt Erkelenz eine Rubrik Bergschadensvermutung durch Grundwasserabsenkung zu entwickeln, die unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Anforderungen weiterführende Hinweise sowie Adressen und Links aufführt, die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern im Fall einer Bergschadensvermutung weiterhelfen und wo diese auch weiterreichende Informationen von Dritten erhalten, um so zur Verbesserung der Transparenz und des Informationsstandes beizutragen. Sobald das Fachinformationssystem Rheinisches Revier, dass unter der Koordination des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MEIMH NRW) erarbeitet wird, fertiggestellt und für die Öffentlichkeit freigegeben ist, wird ein entsprechender Link hierzu erfolgen.“


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.


Anlage:

Antrag der Fraktion Freie Wähler – UWG Erkelenz zur Einrichtung eines Bergbauschadenskatasters vom 16.03.2015

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der Fraktion Freie Wähler UWG Erkelenz vom 16.03.2015 - Bergbauschadenskataster (680 KB)