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Tatbestand: Sprachförderung gemäß § 16 Kinderbildungsgesetz
Im Jugendhilfeausschuss vom 02.12.2014 wurde die Verteilung der vom Land zur Verfügung gestellten Sprachfördermittel in Höhe von 35.000,00 € beschlossen. In der Beratung zu diesem Beschluss wurde vom Jugendhilfeausschuss für das Kindergartenjahr 2015/16 vorgeschlagen, die für die Tageseinrichtung der Johanniter vorgesehenen 5.000,00 € anderweitig zu vergeben, da der Anteil an förderbedürftigen Kindern in dieser Einrichtung sehr gering ist. Es wird vorgeschlagen, den Beschluss vom 02.12.2014 dahin gehend zu ändern, dass die 5.000,00 € jeweils zur Hälfte an die städt. Tageseinrichtungen Adolf-Kolping-Hof und Am Hagelkreuz zu vergeben sind. Es wird erwartet, dass in diesen städt. Tageseinrichtungen in Zukunft eine höhere Zahl von Kindern mit Migrationshintergrund betreut werden müssen. Demnach würden ab dem Kindergartenjahr 2015/2016 folgende Einrichtungen eine Förderung erhalten.
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):
„Den städtischen Einrichtungen Adolf-Kolping-Hof, Am Hagelkreuz, Gerderath sowie die Einrichtungen der kath. Kirche Gerderath und Lövenich werden für das Kindergartenjahr 2015/2016 und den folgenden drei Kindergartenjahren wie folgt Sprachförderung zur Verfügung gestellt: Kita A.-Kolping-Hof 10.000,00 €, Kita Am Hagelkreuz 10.000,00 €, Kita Gerderath 5.000,00 €, Kita kath. Gerderath 5.000,00 €, Kita kath. Lövenich 5.000,00 €. Sollten sich in den Folgejahren Veränderungen ergeben, ist über die Verwendung der Mittel neu zu beschließen.“
Finanzielle Auswirkungen: Keine, die Landesmittel werden entsprechend weitergeleitet.
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