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Vorlage - A 30/174/2015  

 
 
Betreff: Wahl der stellv. Schiedsperson für die Schiedsamtsbezirke Erkelenz
Status:öffentlich  
Federführend:Rechts- und Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
12.03.2015 
5. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsperson der drei Schiedsamtsbezirke der Stadt Erkelenz, Herr Peter Byroslawski, läuft zum 26.09.2015 aus. Herr Byroslawski (geb. 10.01.1942) wird das Alter von 70 Jahren bei Ablauf seiner Amtszeit überschritten haben. Gemäß § 2 Abs. 4 des Schiedsamtsgesetzes  des Landes Nordrhein- Westfalen (SchAG NRW) soll zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Herr Byroslawski verzichtet darüber hinaus jedoch auch auf eine erneute Amtszeit als stellvertretende Schiedsperson.

 

Gemäß § 11 Abs. 1 SchAG NRW wird für jede Schiedsperson eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Ist auch die stellvertretende Schiedsperson vorübergehend oder dauernd verhindert, das Amt auszuüben, so kann die Leitung des Amtsgerichtes (§ 4) eine benachbarte Schiedsperson oder eine benachbarte stellvertretende Schiedsperson beauftragen, das Amt einstweilen wahrzunahmen.

 

Aus Effektivitäts- und Kostengründen ist in vielen Kommunen NRW die Vertretung der Schiedspersonen in Gemeinden mit mindestens zwei Schiedsamtsbezirken wechselseitig geregelt.

 

Die Vertretung der Schiedspersonen soll daher ab dem 27.09.2015 auch in Erkelenz wechselseitig dergestalt erfolgen, dass die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes I, derzeit Herr Manfred Nause, die Vertretung für die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes II, derzeit Herr Bernhard Prinzen, dieser die Vertretung der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes III, derzeit Herr Hans Lennartz, und dieser wiederum die Vertretung der Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes I übernimmt. Damit wäre eine umfassende Vertretung der Schiedspersonen gewährleistet, die keine zusätzlichen Kosten verursacht.

 

Alle drei Schiedspersonen sind mit dieser Regelung einverstanden.


Beschlussentwurf:

„1.Als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsperson des Schiedsamts-              bezirkes I wird die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes II, Herr Prinzen,               bestellt.

 

2.Als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsperson des Schiedsamts-

bezirkes II wird die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes III, Herr Lennartz,               bestellt.

 

3.Als stellvertretende Schiedsperson für die Schiedsperson des Schiedsamts-

bezirkes III wird die Schiedsperson des Schiedsamtsbezirkes I, Herr Nause,               bestellt.“


Finanzielle Auswirkungen:

Einsparungen im Bereich Geschäftsausgaben des Schiedsamtes (Lehrgangskosten, Literatur etc.).