Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschussvorsitzende Herr Thomas Jahn verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter:
Sachkundige BürgerInnen:
Peter Peidl Hans-Jürgen Drews Daniel Schwarz Hartmut Eichler Marc Jansen Marlene Klotz Hubert Fell Astrid Tharau
StellvertreterInnen:
Georg Kettl Birgit Küpper Karin Heinze Andreas Venghaus Franz-Jürgen Thiel Silvia Stolzenberger Björn Krichels Hubert Raths Karl Thomaßen Otto Hübgens Wilhelm Esser“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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