Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) ist über die im Rat bzw. den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese ist u. a. von einem vom Rat bzw. vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen. Es wird vorgeschlagen, folgende Bedienstete der Verwaltung zu Schriftführern für die über die Sitzung zu fertigenden Niederschriften zu bestellen:
1.Herrn Stadtverwaltungsrat Joachim Mützke 2.Herrn Stadtamtmann Manfred Steinwartz Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschuss für Kultur und Sport bestellt gemäß §§ 52 Abs. 1 und 58 Abs. 7 GO NW folgende städtischen Bediensteten zu Schriftführern für die über seine Sitzung zu fertigenden Niederschriften:
1. Herrn Stadtverwaltungsrat Joachim Mützke 2.Herrn Stadtamtmann Manfred Steinwartz“ Finanzielle Auswirkungen: Keine
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||