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Tatbestand: Der Städtische Gesangverein 1843 e.V. Erkelenz beantragt, für die Fahrt nach Bad Windsheim in der Zeit vom 29. bis 31. August 2014 einen Zuschuss aus Partnerschaftsmitteln zu gewähren.
Gemäß Zuschussrichtlinien beträgt der Fördersatz für Fahrten nach Bad Windsheim für Jugendliche (bis 18 Jahre) 31,00 Euro je Teilnehmer und für Erwachsene (über 18 Jahre) 16,00 Euro je Teilnehmer. Die zu bezuschussende Teilnehmerzahl je Maßnahme ist auf 30 Personen begrenzt. Für die Fahrt haben sich 26 Erwachsene angemeldet. Demnach ergibt sich folgende Zuschussberechnung:
Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Dem Städtischen Gesangverein 1843 e.V. Erkelenz wird für die Fahrt nach Bad Windsheim in der Zeit vom 29. bis 31. August 2014 ein Zuschuss in Höhe von maximal 416,00 Euro gewährt.
Die zweckentsprechende Verwendung der Mittel ist nachzuweisen.“ Finanzielle Auswirkungen: Die Gesamtkosten betragen 416,00 Euro und stehen im Haushaltsplan unter Produktsachkonto 011500.531800 zur Verfügung.
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