Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die einem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Dies gilt analog für das Partnerschaftskomitee. Entsprechend vorbereitete schriftliche Verpflichtungserklärungen sind beigefügt. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Der Ausschussvorsitzende verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Partnerschaftskomitee angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.
Sachkundige Bürgerinnen und Bürger: Klaus Ruetz Birgit Küpper Helene Jungen Markus Monjeamb Julia Tüffers Franz Thiel Theo Meurer Maria Meurer Daniel Schneider Hans-Jürgen Kowalzik Ulrich Giesen
Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter: Herbert Küpper Ulrike Nixon Maurice Abzug Thomas Hintzen Alexander Bonnes Andreas Venghaus Marlene Klotz Peter Echterhoff Björn Krichels Karl Thomaßen Albert Heeringa“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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