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Vorlage - A 10/071/2014  

 
 
Betreff: Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und der sachkundigen Bürger
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Partnerschaftskomitee Entscheidung
22.10.2014 
1. Sitzung des Partnerschaftskomitees ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind die einem Ausschuss angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in ihr Amt einzuführen und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten. Dies gilt analog für das Partnerschaftskomitee. Entsprechend vorbereitete schriftliche Verpflichtungserklärungen sind beigefügt.


Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit):

„Der Ausschussvorsitzende verpflichtet gemäß § 43 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 32 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die dem Partnerschaftskomitee angehörenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.

 

Sachkundige Bürgerinnen und Bürger:

Klaus Ruetz

Birgit Küpper

Helene Jungen

Markus Monjeamb

Julia Tüffers

Franz Thiel

Theo Meurer

Maria Meurer

Daniel Schneider

Hans-Jürgen Kowalzik

Ulrich Giesen

 

Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter:

Herbert Küpper

Ulrike Nixon

Maurice Abzug

Thomas Hintzen

Alexander Bonnes

Andreas Venghaus

Marlene Klotz

Peter Echterhoff

Björn Krichels

Karl Thomaßen

Albert Heeringa


Finanzielle Auswirkungen:

keine