Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Dies gilt analog für das Partnerschaftskomitee. Aus diesem Grunde ist eine Schriftführerin/ein Schriftführer für die Niederschriften der Sitzungen zu bestellen.
Die Verwaltung schlägt vor,
Verwaltungsangestellte Elke Weinmann als Schriftführerin und Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren als stellvertretende Schriftführerin
für die Sitzungen des Partnerschaftskomitees bis auf weiteres zu bestellen. Beschlussentwurf (in eigener Zuständigkeit): „Für die Erstellung der Sitzungsniederschriften des Partnerschaftskomitees werden bis auf weiteres bestellt: Verwaltungsangestellte Elke Weinmann und als deren Stellvertreterin Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren.“ Finanzielle Auswirkungen: keine
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