Bürgerinformationssystem

Vorlage - A 10/047/2014  

 
 
Betreff: Kreissparkasse Heinsberg - Zweckverbandsversammlung
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
02.07.2014 
2. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Die Stadt Erkelenz entsendet in die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Heinsberg fünf Vertreterinnen bzw. Vertreter.

 

Aufgrund der Bestimmung des § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) muss der hauptamtliche Bürgermeister / die hauptamtliche Bürgermeisterin oder ein/e von ihm/ihr bestellte(r) Bedienstete(r) der Stadt dazu zählen.

 

Die vier anderen Vertreterinnen und Vertreter wären durch den Rat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Verfahren Hare-Niemeyer – jedenfalls dann, wenn kein einheitlicher Wahlvorschlag, den sowohl das Gesetz als auch der Innenminister empfehlen, vorliegen sollte – zu wählen.

 

Es liegt jedoch zwischenzeitlich ein einheitlicher Wahlvorschlag vor, über den abzustimmen ist.


Beschlussentwurf:

„In die Zweckverbandsversammlung der Kreissparkasse Heinsberg werden von der Stadt Erkelenz entsandt:

 

LFD. Nr.

MITGLIED

PERSÖNLICHE(R) VERTRETER/IN

01

Ratsherr Peter London

Ratsfrau Karin Mainka

02

Ratsherr Stephan Muckel

Ratsherr Hans Paffen

03

Ratsherr Michael Tüffers

Ratsherr Andreas Dahlke

04

Ratsfrau Christel Honold-Ziegahn

N. N.

Ferner wird aufgrund § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW bestellt:

05

Bürgermeister Peter Jansen

Erster Beigeordneter Dr. Hans-Heiner Gotzen

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine.