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Vorlage - A 10/179/2005  

 
 
Betreff: Antrag der SPD-Fraktion vom 05.04.2005 auf Protokollierung der Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen nach Fraktionen
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Erkelenz Entscheidung
29.06.2005 
5. Sitzung des Rates der Stadt Erkelenz ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Tatbestand:

Mit Schreiben vom 05.04.2005 beantragt die SPD-Stadtratsfraktion, die Geschäftsordnung wie folgt zu ändern:

 

㤠3 Abs. 1 Satz 2 5. Spiegelstrich ... wird wie folgt neu gefasst:

 

-         die Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungen; bei nicht namentlicher und nicht geheimer Wahl oder Abstimmung sind die Wahl- oder Abstimmungsergebnisse der einzelnen Fraktionen getrennt wiederzugeben.“

 

Die von der Verwaltung in der Sitzung des Rates am 06.04.2005 zugesagte rechtliche Prüfung hat ergeben, dass eine solche Änderung rechtlich zulässig wäre.

 

Zu beachten ist jedoch, dass gemäß § 56 Abs. 1 GO NRW „Fraktionen ... freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern des Rates und einer Bezirksvertretung“ sind. Wie die herrschende Meinung hieraus folgert, können weder sachkundige Bürger noch andere Ausschussmitglieder einer Fraktion angehören. Eine Protokollierung des Abstimmverhaltens käme damit nur für den Rat selbst in Betracht.

 

Mittlerweile gibt es aber im Rat der Stadt Erkelenz bereits 7 Fraktionen plus Bürgermeister, der die Sitzungen des Rates leitet, grundsätzlich stimmberechtigt ist, aber nicht dem Rat angehört, somit auch keiner Fraktion zuzuordnen ist. Es wäre somit also das Abstimmverhalten von 8 Gruppen festzuhalten, und zwar bei jedem einzelnen Tagesordnungspunkt.

Um festzustellen, dass die Fraktionen einheitlich / uneinheitlich abstimmen, müsste bei jedem Tagesordnungspunkt, wo es Enthaltungen und/oder Gegenstimmen gibt, Fraktion für Fraktion festgestellt werden, wo die Enthaltungen und/oder Gegenstimmen festzuhalten sind. Dies würde zu einem erheblich gesteigerten Zeitaufwand bei der Abwicklung der Sitzungen führen.

 

Eine Erörterung des Antragsgegenstandes mit dem Städte- und Gemeindebund zeigte, dass dort weder Rechtsprechung noch Verwaltungspraxis zu der beantragten Art und Weise der Wahl- und Abstimmungsprotokollierung nach Fraktionen vorliegt bzw. bekannt ist.

 

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es bereits jetzt das Instrument der namentlichen Abstimmung (§ 8 Abs. 4 der ‚Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Erkelenz‘) gibt, das bei konkretem Bedarf herangezogen werden kann.

Beschlussentwurf:

Beschlussentwurf:

„Dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.04.2005 auf Änderung der Geschäftsordnung des Rates zur Protokollierung der Abstimm- und Wahlergebnisse nach Fraktionszugehörigkeit wird nicht gefolgt.“

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

keine