Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Für die in der Anlage aufgeführten Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz), 02 (Gerderath), 03 (Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld und Genhof), 04 (Golkrath mit Houverath und Matzerath), 05 (Granterath und Hetzerath mit Commerden und Genehen) 06 (Lövenich mit Katzem) konnte eine förmliche Widmung nach den Vorschriften des Straßen- und Wegegesetzes nicht festgestellt werden. Da aus planungsrechtlicher Sicht eine förmliche Widmung zweckmäßig ist, soll diese hiermit nachgeholt werden.
Die materiellen Voraussetzungen für die Widmungen gemäß § 6 Abs. 5 StrWG NW sind gegeben, da die Stadt Erkelenz Eigentümerin der Flächen ist.
Bei den zu widmenden Flächen handelt es sich um Gemeindestraßen, da sie vorwiegend dem Verkehr und der Erschließung innerhalb des Gemeindegebietes dienen.
Zur genaueren Darstellung der betroffenen Flächen sind diese in beiliegenden Planauszügen rot dargestellt. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „Die Straßen bzw. Straßenteile in den Stadtbezirken 01 (Erkelenz), 02 (Gerderath), 03 (Schwanenberg mit Geneiken, Genfeld und Genhof), 04 (Golkrath mit Houverath und Matzerath), 05 (Granterath und Hetzerath mit Commerden und Genehen) 06 (Lövenich mit Katzem) die aus der Niederschrift beigefügten Aufstellung nebst Plänen zu ersehen sind, werden für den öffentlichen Verkehr gewidmet.“
Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Aufstellung der zu widmenden Straßen Pläne der entsprechenden Teilstücke
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