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Tatbestand: Der Entwurf des Jahresabschlusses für das abgelaufene Haushaltsjahr 2013 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW am 30. April 2014 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Nach § 95 Abs. 3 GO NRW leitet hiermit der Bürgermeister den von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses formgerecht dem Rat zur Feststellung zu. Aufgrund der noch immer sehr umfangreichen Arbeiten und der Komplexität des Gesamtthemas, konnte auch in diesem Jahr keine fristgerechte Zuleitung nach § 95 (3) Satz 2 GO NRW erfolgen. Danach hätte die Zuleitung bis spätestens zum 31. März 2014 erfolgen müssen. Auf der anderen Seite kann auch in diesem Jahr darauf verwiesen werden, dass der Ihnen zugeleitete Jahresabschlussentwurf 2013 einer der ersten Jahresabschlüsse in ganz NRW ist.
Der Rat übergibt den Entwurf des Jahresabschlusses dem Rechnungsprüfungsausschuss. Dieser hat den Jahresabschluss nach § 101 GO NRW zu prüfen und bedient sich zur Durchführung der Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes.
Zum Zahlenwerk des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr ist auszuführen:
Aufwendungen von insgesamt 90.158.233,94 € stehen Erträge von 89.577.454,57 € gegenüber. Das Jahresergebnis beträgt demnach – 580.779,37 €. Zum Ausgleich dieses Defizites ist eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage notwendig. Der Bestand der Ausgleichsrücklage beträgt nach der Entnahme 10.892.068,36 €.
Die Ergebnisplanung mit einem prognostizierten Jahresergebnis von – 1.732.000,00 € hat sich also mit einem Jahresergebnis von – 580.779,37 € (Jahresergebnis des Vorjahres: - 3.110.459,80 €) in der Ergebnisrechnung um 1.151.220,63 € verbessert.
Die Verbesserung des Ergebnisses ermittelt sich aus der Addition von verringerten ordentlichen Erträgen von 273.100,76 €, verringerten ordentlichen Aufwendungen von 103.591,60 € sowie einer Verbesserung beim Finanzergebnis von 1.320.729,79 €.
Die Ermittlung der Veränderungen bei den einzelnen Kontengruppen gegenüber der Haushaltsplanung können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
In der Gesamtfinanzrechnung verbesserte sich der Bestand an eigenen Finanzmitteln gegenüber der Planung um 4.130.138,77 €. Der Saldo aus der lfd. Verwaltungstätigkeit verbesserte sich dabei um 65.440,00 €, der Saldo aus der Investitionstätigkeit um 5.521.964,11 €, während sich der Saldo aus Finanzierungstätigkeit um 1.457.265,34 € verschlechterte. Unter Berücksichtigung der Mittelveränderungen beim Städt. Abwasserbetrieb und den „fremden Finanzmitteln“ ergeben sich dadurch zum 31.12.2013 die in der Bilanz aufgeführten liquiden Mittel von 3.040.564,55 € (Vorjahr: 2.356.590,53 €).
Auf der Aktivseite der Bilanz ist das Vermögen der Stadt Erkelenz ausgewiesen, das sich zum 31.12.2013 auf 407.269.002,44 € (Vorjahr: 407.787.600,33 €) beläuft. Es hat sich somit im Jahre 2013 um 518.597,89 € vermindert. Die Passivseite umfasst das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten und die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Das Eigenkapital hat sich um 850.541,55 € auf 202.796.411,03 € und die Sonderposten haben sich um 681.718,04 € auf 119.118.728,85 € reduziert. Die Rückstellungen stiegen um 2.188.281,42 € auf 50.346.680,02 € und die Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich geringfügig um 72.106,81 € auf 8.464.578,49 €. Die Verbindlichkeiten schließlich konnten erfreulicherweise um 1.246.726,53 € auf 26.542.604,05 € reduziert werden. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „1. Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 ist vom Bürgermeister formgerecht zu- geleitet worden.
2. Zur Prüfung gemäß § 101 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses hiermit an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, der sich zur Durchführung dieser Arbeiten des Rechnungsprüfungsamtes bedient (§ 101 (8) GO NRW).“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlage: Entwurf des Jahresabschlusses 2013 (wird unmittelbar dem Rechnungsprüfungsamt zugeleitet) |
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