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Tatbestand: Am 14.05.1986 hat der Rat beschlossen, die von der Stadt Erkelenz gehaltenen Anteile am Grundkapital der Westdeutschen Licht- und Kraftwerke AG und den Anteil am Stammkapital der Kreiswerke Heinsberg in das Betriebsvermögen des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz einzulegen. Zwischenzeitlich wurde die Beteiligung an der WLK AG an die NVV AG veräußert. Mit dem Verkaufserlös hat die Stadt sich bei der NVV AG still beteiligt. Die aus der stillen Beteiligung zufließenden Zinsen und die Dividendenanteile aus der Beteiligung an der Kreiswerke Heinsberg GmbH sind beschlussgemäß beim Bäderbetrieb zu vereinnahmen und es ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 EstG) durchzuführen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, wurde mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt. Der Jahresabschluss des Bäderbetriebes per 31. Dezember 2013 wurde zwischenzeitlich aufgestellt und von den Wirtschaftsprüfern geprüft.
Die Prüfungsgesellschaft hat am 26. Mai 2014 folgende Prüfungsbescheinigung erteilt:
„Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung – des Bäderbetriebes der Stadt Erkelenz für das Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher, das Anlageverzeichnis und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Würdigung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen."
Allen Ratsherren ist eine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2013 als PDF-Datei zur Verfügung gestellt worden.
Nach der Bilanz per 31. Dezember 2013 ergeben sich zur Bilanz per 31. Dezember 2012 folgende Veränderungen:
Der Jahresüberschuss beträgt laut Gewinn- und Verlustrechnung 1.690.822,75 Euro (in 2012 = 1.258.347,92 Euro). Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat):
Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Bäderbetrieb - Jahresabschluss 2013
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