Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Die Stadt Erkelenz hat auf dem Teileigentumsgrundstück in der Hermann-Josef-Gormanns-Straße eine Tiefgarage errichten lassen und betreibt diese seit April 1997. Der Betrieb einer öffentlichen Tiefgarage ist als wirtschaftlich selbständige Tätigkeit anzusehen, die nach dem Körperschaftsteuergesetz und den Körperschaft-steuerrichtlinien einen Betrieb gewerblicher Art bildet. Für diesen Betrieb gewerblicher Art ist eine Gewinnermittlung mittels Bestandsvergleich (§ 5 EstG) durchzuführen.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz hat nunmehr den Jahresabschluss des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz zum 31. Dezember 2013 aufgestellt. Die Prüfungsgesellschaft hat unter dem 17. März 2014 nachstehend genannte Prüfungsbescheinigung erteilt:
„Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung - des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz Betrieb gewerblicher Art für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den einschlägigen Bestimmungen des Gemeinderechts liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.
Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung des IDW Standards: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Würdigung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen."
Allen Ratsherren ist eine Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2013 als PDF-Datei zur Verfügung gestellt worden.
Nachstehend sind die Bilanzposten in ihrer Entwicklung vom 31. Dezember 2012 zum 31. Dezember 2013 dargestellt.
Der Jahresfehlbetrag 2013 beträgt 9.121,64 €.
Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 festzustellen. Beschlussentwurf (als Empfehlung an den Rat): „a) Die Bilanz des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz per 31. Dezember 2013, abschließend in Aktiva und Passiva mit 322.008,76 € wird festgestellt.
b) Die Gewinn- und Verlustrechnung des Verkehrsbetriebes der Stadt Erkelenz per 31. Dezember 2013, abschließend mit einem Jahresfehlbetrag von 9.121,64 € (Erträge 33.059,47 €, Aufwendungen 42.181,11 €), wird festgestellt.
c) Dem Bürgermeister wird aufgrund der Prüfungsbescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schleicher & Dr. jur. Robertz, Aachen, vom 17. März 2014 für das Jahr 2013 Entlastung erteilt.
Der Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.“ Finanzielle Auswirkungen: Keine. Anlagen: Verkehrsbetrieb - Jahresabschluss 2013
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