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Vorlage - A 10/037/2014  

 
 
Betreff: Bestellung von Schriftführerinnen/Schriftführern
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
26.06.2014 
1. Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Tatbestand:

Auf der Grundlage des § 52 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der derzeit aktuellen Fassung ist es zwingend erforderlich, über die vom Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu erstellen. Gemäß § 58 Abs. 2 GO NRW finden die für den Rat geltenden Verfahrensvorschriften auch für die Ausschüsse Anwendung. Damit sind auch über die Ausschusssitzungen zwingend Sitzungsniederschriften zu erstellen.

 

Die Niederschriften werden gemäß Gesetz von der Ausschussvorsitzenden bzw. vom Ausschussvorsitzenden und einer bzw. einem vom jeweiligen Ausschuss zu bestellenden Schriftführerin bzw. Schriftführer unterzeichnet.

 

Um nicht in jeder Sitzung einen erneuten diesbezüglichen Beschluss fassen zu müssen, wird empfohlen, die Schriftführer/Schriftführerinnen in der konstituierenden Hauptausschusssitzung bis auf Weiteres zu bestellen.

 

Als Schriftführer/in der Hauptausschusssitzungen werden vom Bürgermeister die nachfolgenden Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Haupt- und Personalamtes vorgeschlagen

 

  1. Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren,
  2. Stadtinspektor Simon Häusler,
  3. Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen,
  4. Stadtoberamtsrat Hans Bongartz.

 

Zuständig für die Beschlussfassung ist der Hauptausschuss der Stadt Erkelenz.


Beschlussentwurf:

„Hiermit bestellt der Hauptausschuss der Stadt Erkelenz, und zwar bis auf Weiteres, für die Niederschriften über die Sitzungen des Hauptausschusses die nachfolgend benannte Schriftführerin bzw. die nachfolgend benannten Schriftführer:

 

  1. Verwaltungsangestellte Ulrike Hoeren,
  2. Stadtinspektor Simon Häusler,
  3. Stadtoberverwaltungsrat Heinz-Josef Lenzen,
  4. Stadtoberamtsrat Hans Bongartz.“

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.