Bürgerinformationssystem
Tatbestand: Unter der Leitung
a) des / der Altersvorsitzenden (im Fall der Wiederwahl des Amtsinhabers); oder b) des amtierenden Bürgermeisters (im Fall der erstmaligen Wahl einer anderen Kandidatin)
würde die Bürgermeisterin zu vereidigen sein (nur bei erstmaliger Wahl einer Kandidatin erforderlich) und in sein/ihr Amt feierlich eingeführt.
Für den Fall, dass ein/e Altersvorsitzende(r) den bisherigen Amtsinhaber feierlich in sein Amt eingeführt hat, übernimmt der alte und neue Bürgermeister nach dieser Amtseinführung erneut die Sitzungsleitung vom Altersvorsitzenden / von der Altersvorsitzenden.
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